Leserbrief
Waffenrecht wirkt vorbeugend

«Schützen im Kampfmodus», Ausgabe vom 18. April

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Es ist schon unglaublich, dass ein wehrhafter Nationalrat, Werner Salzmann, uns weismachen will, dass die Annahme des EU-Waffenrechts mit spezieller Berücksichtigung der Schweizer Verhältnisse die «Entwaffnung der Schweiz» einläute. Das kann doch keiner wirklich glauben. Seit der Ablehnung des EWR 1992 wehrt sich die Schweiz gegen einen EU-Beitritt und handelte die bilateralen Verträge aus. Die Schweiz vollzog im sogenannten «autonomen» Nachvollzug die Rechtsübernahme des EU-Wirtschaftsrechts. Ducken musste sie sich auffällig nur beim Bankgeheimnis, weil einer glaubte, die EU werde sich an ihm die Zähne ausbeissen.

Ich habe mich in all dieser Zeit nie in meiner Freiheit beeinträchtigt gefühlt. Noch immer bin ich ein freier Schweizer, ahne nur, dass die digitalen Netze mehr von mir wissen als ich selbst. Neu werden Repetierwaffen-Käufe registriert. Welche Freiheit kann dadurch verloren gehen? Wann immer ich Leserbriefe im Stile von Salzmanns Meinung lese, erinnere ich mich an das Attentat vom 27. September 2001 im Zuger Kantonsrat, wo ein Krimineller 14 Politikerinnen und Politiker erschoss und weitere schwer verletzte. Waffen können bei der heutigen, weitgehend anonym gewordenen Gesellschaft in falsche Hände geraten. Das Waffenrecht wird Attentate nicht verhindern, aber es wird vorbeugend wirken.

Andreas Iten, alt Ständerat Unterägeri