Nach den Sommerferien soll der einfache Bebauungsplan rund um die Flüchtlingsunterkunft öffentlich aufliegen.
Die Durchgangsstation in Steinhausen – immer wieder sorgt sie für Diskussionen. Sie ist die erste Station für Flüchtlinge, die dem Kanton Zug vom Bund zugeteilt werden. Diese leben hier sieben bis zwölf Monate, bevor sie in die verschiedenen Zuger Gemeinden verteilt werden.
Nun wird das bestehende Gebäude durch einen Neubau ersetzt. Das Bauprojekt wurde erarbeitet und auch schon vorgestellt. Jetzt geht es darum, dass die Gemeinde einen einfachen Bebauungsplan erarbeitet, der eine zusätzliche kantonale Parzelle in diesem Gebiet umfasst. Voraussichtlich Mitte August wird der Bebauungsplan öffentlich aufgelegt.
Im Vorfeld wollten der Kanton Zug und die Gemeinde Steinhausen proaktiv über das Bauprojekt, dessen Bewilligungsverfahren und auch das Betriebskonzept der Durchgangsstation informieren. Rede und Antwort standen Regierungsrat Andreas Hostettler, Vorsteher Direktion des Innern, Hans Staub, Gemeindepräsident in Steinhausen, Urs Kamber, Leiter Hochbauamt der kantonalen Baudirektion und Christian Murbach, Leiter Soziale Dienste Asyl.
Das Interesse der Bevölkerung am öffentlichen Anlass war gering. Viele der im Steinhauser Gemeindesaal bereitgestellten Stühle blieben leer. Ob es mangelndes Interesse war? Oder ob es doch daran lag, dass von Seiten der Regierung kurzfristig informiert und der Zeitpunkt der Veranstaltung ungünstig gewählt worden war? Das zumindest vermutete einer der Anwesenden.
Regierungsrat Andreas Hostettler ging zuerst auf zwei andere Punkte ein. Er betonte, dass die Durchgangsstation Teil des «normalen Asylbereichs» sei: «Geflüchtete aus der Ukraine sind aufgrund ihres S-Status nicht in der Durchgangsstation untergebracht.»
Zum andern bezog er kurz Stellung zu den Vorfällen der letzten Tage: Der Betriebsleiter der Durchgangsstation wurde per sofort freigestellt, nachdem eine Journalistin unserer Zeitung den Regierungsrat auf dessen fragwürdige Facebook-Posts aufmerksam gemacht hatte. «Es werden weitere Abklärungen gemacht. Der Betrieb ist sichergestellt», so Hostettler.
Vieles, was zum Bauprojekt erzählt wurde, war schon bekannt: Der Neubau ist für 150 Personen konzipiert, plus einer Schwankungsreserve von zusätzlichen 100 Plätzen. Der Baukredit beträgt rund 15 Millionen Franken und der Baubeginn ist für den Frühling 2024 vorgesehen. Der Bezug soll zwei Jahre später, Mitte 2026 erfolgen.
Die Notwendigkeit einer neuen Unterkunft ist unbestritten. Die gegenwärtige Durchgangsstation sei nicht mehr zumutbar, sagte auch Gemeindepräsident Hans Staub.
Hans Staub ging darauf ein, was dem Steinhauser Gemeinderat wichtig ist: So soll die Gemeinde neben den Bewohnenden der Durchgangsstation keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen müssen. Zudem soll die Umgebung der Anlage grosszügig und einladend gestaltet werden.
Auch sei es wichtig, dass die Gemeinde ihren Polizeiposten behalte und dass es in der Durchgangsstation weiterhin eine 24-Stunden-Betreuung gebe. Zu guter Letzt habe der Gemeinderat verlangt, dass das Betriebskonzept Teil der Baubewilligung sei.
Auf das Betriebskonzept ging Christian Murbach genauer ein. «Es ist wichtig, dass die Leute sich gerne auf dem Areal aufhalten», betonte auch er. Die Bewohner seien sehr heterogen und kämen aus den verschiedensten Ländern und Kulturen. Daher sei die Hausordnung sehr zentral. «Es gibt sie in vielen Sprachen, und sie muss unterschrieben werden», so Murbach. Verstösse dagegen würden geahndet.
So könne ein Rahmen geschaffen werden, innerhalb dessen es den Bewohnenden gut gehe: «Das gibt Ruhe und Sicherheit.»
Asylsuchende und Flüchtlinge, die dem Kanton Zug zugewiesen werden, wohnen die ersten sieben bis zwölf Monate in der Durchgangsstation. In dieser Zeit werden sie mit der schweizerischen Sprache und Kultur vertraut gemacht, ebenso erfolgen erste Massnahmen zur sozialen, sprachlichen und beruflichen Integration.
Die 1991 für rund 88 Asylsuchende als Provisorium erstellte Durchgangsstation Steinhausen ist in die Jahre gekommen und weist in baulicher, betrieblicher und hygienischer Hinsicht erhebliche Mängel auf. Insbesondere genügen die Räumlichkeiten weder den sanitarischen Anforderungen noch entsprechen sie den Standards, die heutzutage für den Betrieb einer Durchgangsstation gelten.
Eine Instandsetzung des sanierungsbedürftigen Gebäudes wäre mit grossen Investitionen verbunden gewesen, was sich weder finanziell noch energetisch rechtfertigen liess. Nebst der für die Blaulichtorganisationen ungeeigneten Zufahrt ist die Unterkunft namentlich auch für Polizeieinsätze unübersichtlich.