Wie kann die Bossard-Arena vergrössert, wie die Gastronomie ausgebaut werden? Die Stadionbesitzerin Stadt Zug will das klären.
Das Fassungsvermögen der Bossard-Arena und der Zuschauerandrang klaffen schon seit längerem auseinander. Und das Gastronomieangebot in der Arena hinkt demjenigen anderer Hockeyklubs weit hinterher, wie aus einer Medienmitteilung der Stadt Zug hervorgeht. Jene ist die Besitzerin der Arena nun prüft nun zusammen mit den verschiedenen Akteuren die Möglichkeiten für einen Kapazitätsausbau und die künftige Betriebsorganisation.
Bereits abgeklärt ist, was statisch möglich sei. Fazit: Eine Erweiterung ist von der Statik des Stadions her gesehen machbar. Wie das architektonisch aussehen könnte, sei derzeit nicht bekannt.
«Die Absicht des EVZ ist, dass sich die Zuschauerkapazität in der Grössenordnung um die 9000 Personen bewegt», sagt der Zuger Finanzchef, Stadtrat André Wicki. Derzeit beträgt die Zuschauerkapazität der Bossard Arena 7200 Personen. Damit rangiert der EV Zug auf dem 6. Platz der 12 Klubs der National League. Fünf Vereine verfügen bereits heute oder in absehbarer Zeit über mehr Plätze für Zuschauer.
«Zuerst müssen die drei Hauptakteure aber alle eine Auslegeordnung machen», so Wicki. «Das betrifft als Besitzerin des Stadions die Stadt, als Nutzerin der Bossard-Arena den EVZ und als Betreiberin die Kunsteisbahn Zug AG.»
«Erst dann können wir über allfällige Kosten, Kostenaufteilungen oder Projekte sprechen.»
Deutlich hinter anderen Klubs zurück liegt der EVZ nach Angaben in der besagten Pressemitteilung in Sachen Gastronomiekapazitäten. Mit einer Gesamtkapazität von 438 Personen liegt er auf Platz 10, nur die beiden Tessiner Klubs liegen dahinter. «Gefordert sind wir im Bereich Gastronomie. Der Abstand zu den Vereinen Lugano und Ambri ist klein. Es ist wichtig, im Gastronomiebereich in die Richtung von 1000 Personen zu gehen», erklärt der Stadtrat André Wicki.
Allerdings würde in Sachen Erweiterung der Bossard-Arena nichts ohne den politischen Segen gehen. «Im Sinne der Information sind die Bau- und Planungskommission des Grossen Gemeinderat sowie die Geschäftsprüfungskommission orientiert worden», führt Wicki aus. «Bevor ein allfälliges Geschäft aber in den Gemeinderat kommt, muss in jedem Fall der Stadtrat entscheiden.»