Der Weiterzug ans Bundesgericht wäre teuer: Der VCS Uri gibt sich mit einem Teilerfolg vor dem Obergericht zufrieden und will seine WOV- Anliegen auf anderem Weg weiterverfolgen.
(mah) Bereits im Frühling 2019 hat der VCS Uri Einsprache gegen die geplante Umfahrungsstrasse durch den Schächenwald (West-Ost-Verbindung; WOV) erhoben. Weil der Regierungsrat die erwähnten Hauptforderungen des VCS ablehnte, hat die Sektion Uri beim Obergericht des Kantons Uri Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates eingereicht.
Mit seinen Hauptargumenten erziele der VCS aber auch vor dem Obergericht Uri nur einen kleinen Erfolg. Die einzige Forderung, welche nun vom Regierungsrat geprüft werde, ist laut Medienmitteilung des VCS das Anliegen des Warteraums für Velos auf der Westseite der Gotthardstrasse.
Im Urteil vom 20. November 2020 argumentiere das Obergericht, Alternativvarianten zur Veloführung bei der Einmündung Langmattgasse seien nicht ausreichend geprüft worden. Den vom VCS vorgeschlagenen Warteraum für Velos auf der Westseite der Gotthardstrasse habe der Regierungsrat selbst als indirekt vielversprechend bezeichnet. Den nötigen Landerwerb von der RUAG und den vom VCS vorgeschlagenen Verzicht auf den unnötigen Trottoirabschnitt der Langmattgasse halte das Gericht für möglich und weist die Sache deshalb zurück an den Regierungsrat, damit dieser Alternativvarianten ernsthaft prüft.
Kritisiert wurde vom VCS weiter die Veloführung vom Bürglergrund in Richtung Schattdorf. Das Obergericht hatte für diese Forderung aber kein Verständnis und hält es für zumutbar, dass Velofahrer zweimal die stark befahrene Gotthardstrasse queren müssen, um vom Bürglergrund auf den geplanten Veloweg nach Schattdorf einzubiegen. «Das zeugt von wenig Verständnis für Anliegen von Velofahrern», schreibt der VCS weiter. Er suche demnächst eine bessere Alternative, welche er dem Kanton vorzulegen plant.
Keinen Erfolg hatte die VCS-Forderung, die Veloverbindung Schattdorf (Adlergarten) - Altdorf (Ringli-Quartier) durch den Schächenwald gleichzeitig mit der WOV zu realisieren. Die Verbindung, mit welcher der Umweg über die Gotthardstrasse und den zukünftigen Kreisel Schächen/Coop vermieden würde, sei nicht Teil des Auflageprojekts, so das Obergericht. Das Obergericht habe das Anliegen des VCS falsch gedeutet: Es sei ihm vor allem um eine sichere Verbindung auf wenig befahrenen Strassen gegangen, deren Realisierung er jetzt auf einem anderen Weg weiterverfolge.
Bedenklich sei der Entscheid des Obergerichts zur geplanten Tempo-Signalisation: Das Gericht habe die offizielle Abstimmungsbotschaft mit der einfachen Äusserung eines Regierungsmitglieds im Rahmen der Abstimmungskampagne gleichgesetzt. «Worauf solle sich denn Stimmbürger verlassen?», schreibt die VCS deshalb.
Schliesslich sei in der Botschaft für die WOV Tempo 60 angekündigt worden, bei der Planauflage sei es dann aber plötzlich Tempo 80 gewesen. Das Tempo war in verschiedenen Einsprachen ein Thema. Der VCS nimmt deshalb an, dass mindestens eine von diesen beim Bundesgericht landet und die Frage dann von oberster Stelle beurteilt wird.
Noch wichtiger als auf der WOV wäre allerdings eine Temporeduktion auf der Gotthardstrasse zwischen Kollegium und Schächen, so der VCS. Auch die neu aufgerollte Diskussion um den Kreisel Schächen würde der VCS aufmerksam beobachten, um die flankierenden Massnahmen (Flamas) zu verteidigen. «Ohne diese ist die WOV wirkungslos und nur eine zusätzliche Strasse, die noch mehr Verkehr ermöglicht», so der VCS zu den geforderten Flamas.