Die Urner Regierung möchte den Tourismus an der Isleten fördern – auf sorgsame Weise.
Er habe Verständnis für die Anliegen der Personen, die zwei Petitionen gegen die geplanten Marinas im Urner Seebecken einreichten. Das schreibt der Urner Regierungsrat in einer Mitteilung. Die Petitionäre richteten sich mit gesamthaft über 10'000 Unterschriften gegen die Pläne von Samih Sawiris in Flüelen und an der Isleten. Mittlerweile hat dieser das Projekt in Flüelen aufgegeben.
Der Regierungsrat teile zwar das Anliegen der Petitionäre, sorgsam mit den in Uri vorhandenen Bodenressourcen umzugehen, die Landschaft rund um den Urnersee zu erhalten und den freien Seezugang für alle zu wahren. Grundsätzlich ist er jedoch nicht gegen eine touristische Nutzung der Isleten. «Das Gebiet Isleten hat für die Entwicklung des Tourismus am westlichen Ufer des Urnersees und den Kanton Uri eine grosse Bedeutung.»
Die Nutzung für die Naherholung sei heute auf wenige Flächen im Deltabereich des Isentalerbachs und nördlich davon beschränkt. Gleichzeitig sei das Gebiet Isleten durch die ehemaligen Produktionsanlagen der Cheddite geprägt, welche heute weitgehend umzäunt und für die Bevölkerung nicht zugänglich sind. Gemäss kantonalem Richtplan ist das Gebiet Isleten Bestandteil des Tourismusentwicklungsraums Vierwaldstättersee und liegt in einem Landschaftsschutzgebiet von nationaler Bedeutung.
Aus Sicht des Regierungsrats soll das Gebiet unter Einhaltung der Gesetzgebung gemäss seinen naturräumlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Stärken genutzt und gefördert werden. Das Gebiet berge ein grosses Potenzial für den Tourismus und weitere Nutzungsmöglichkeiten. Daher unterstütze man die Öffnung und Transformation des Areals «für eine nachhaltige Standortentwicklung».
Das Projekt müsse die bestehenden ökologischen, landschaftlichen und kulturhistorischen Werte berücksichtigen sowie die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung, der Gemeinden Isenthal und Seedorf und auch des Kantons respektieren. «Es muss als wichtiges Naherholungsgebiet am Urnersee für die Bevölkerung Mehrwerte schaffen, wirtschaftlich tragfähig sein und Impulse für die regionale Wirtschaft bieten.»
Die Federführung für die Entwicklung und Umsetzung der Projektidee liegt bei der Grundeigentümerin, schreibt der Regierungsrat weiter. Die Raumplanungs‐, Naturschutz‐, Landschaftsschutz‐ und Umweltschutzbestimmungen bilden den gesetzlichen Rahmen für die behördlichen Verfahren und Entscheide, die nötig sind.
Für die Projektentwicklung müssen die gesetzlich vorgeschriebenen raumplanerischen Verfahren durchlaufen werden. Die Planungsgrundlagen auf Stufe des Kantons (kantonaler Richtplan) und der Gemeinden (Nutzungsplanung, Bau‐ und Zonenordnung) müssen dazu geschaffen und angepasst werden. «Diese Verfahrensschritte stellen die demokratische Mitwirkung und den Rechtsschutz für die Bevölkerung und die interessierten Organisationen und Verbände sicher.» Der Regierungsrat leiste Gewähr, dass die erforderlichen Verfahren juristisch sorgfältig abgewickelt werden. (lur)