Neben dem Sozialrecht soll künftig auch das Steuerrecht in Luzern verhandelt werden.
Vor acht Jahren noch stand die Schliessung des Bundesgerichtsstandorts Luzern zur Diskussion. So sollten die Tätigkeiten in Lausanne konzentriert werden. Die Idee aus den Reihen des höchsten Gerichts führte in der Politik zu viel Kritik und fiel beim Bundesamt für Justiz letztlich durch. Nun geht es in die andere Richtung: Der Standort Luzern soll gestärkt werden.
Neben der bisherigen sozialrechtlichen Rechtsprechung ist vorgesehen, ab 2023 auch das Steuerrecht letztinstanzlich in Luzern zu verhandeln. Das teilt das Luzerner Forum für Sozialversicherung und Soziale Sicherheit mit. Es beruft sich dabei auf ein Referat, das Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille kürzlich in Luzern gehalten hat. Sie wird folgendermassen zitiert:
«Mit der Neuorganisation des Bundesgerichts wird der Standort Luzern deutlich aufgewertet. Davon profitieren Parteien, Richter und auch Mitarbeitende. Die Attraktivität des Bundesgerichts als Arbeitgeber wird steigen.»
Die Informationen stimmen mit einer älteren Medienmitteilung des Bundesgerichts überein. Demnach plant dieses eine interne Reorganisation. Der Mitteilung ist weiter zu entnehmen, dass die zweite sozialrechtliche Abteilung in Luzern wieder eine fünfte Richterstelle erhalten soll. Ebendiese Stelle wurde erst 2020 von Luzern nach Lausanne transferiert, um die dortige, stark belastete strafrechtliche Abteilung zu entlasten. Wie viele zusätzliche Stellen insgesamt in Luzern entstehen, ist noch unklar.