Startseite
Zentralschweiz
Stadt Region Luzern
Die Beschwerde zweier Anwohner gegen die Umzonung des Dreilindenparks wird abgewiesen. Das Projekt des Kunstsammlers Robert Landau rückt damit einen Schritt näher.
Der Luzerner Dreilindenpark rund um das alte Konservatorium soll zu einem Ort der Kunst werden. Das Projekt des Kunstsammlers Robert Landau hat nun eine weitere Hürde genommen. Das Kantonsgericht weist eine Beschwerde zweier Anwohner zurück, wie es am Mittwoch mitteilt. Es stützt damit einen Entscheid des Regierungsrats von 2022. Das Urteil kann beim Bundesgericht noch angefochten werden.
Beim Rechtsstreit geht es darum, dass Landau mit seinem Unternehmen Finartis Kunsthandels AG drei Gebäude im Park mieten will. Darin sollen etwa Veranstaltungen und Ausstellungen stattfinden. Rund um die Villa will Landau Skulpturen aufstellen. Für dieses Vorhaben müsste der Park in eine Sonderzone umgezont werden, was 2020 vom Stimmvolk gutgeheissen wurde.
In der Folge reichten die Anwohner Beschwerde beim Regierungsrat ein, der diese abwies. Danach gelangten sie ans Kantonsgericht. Sie befürchten eine «Halbprivatisierung» des Parks und bemängeln, dass die Zone zu ungenau definiert sei. Gegenüber unserer Zeitung führten sie 2022 aus, dass «Tür und Tor für eine missbräuchliche Nutzung» des Parks und der Gebäude geöffnet werden könnten.
Das Kantonsgericht hält dagegen im Urteil fest, die Zonierung bringe «für das sensible Gebiet eine Grundwertung zum Ausdruck», die «auf den grundsätzlichen Erhalt sowohl der Bauten als auch des öffentlichen Parks ausgerichtet ist». Dies auch in Verbindung mit der Ortsbildschutzzone B, der Inventarisierung im kantonalen und im Bundesinventar. Damit würde die Zweckbestimmung konkretisiert und ergänzt. «Der Dreilindenpark soll und darf auch künftig als öffentliche Freifläche genutzt und somit nicht privatisiert werden.» Daran ändere das Aufstellen von Skulpturen nichts. Diese müssten aber, wie «jede intensivere Nutzung», noch bewilligt werden.