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Für Luzerner Kanti- und Berufsschüler gilt ab dem kommenden Montag: Schutzmaske tragen in den Gängen, aber nicht auf dem Pausenplatz. In den Klassenzimmern kommt’s auf den Abstand an.
Am Montag beginnt in den meisten Luzerner Gemeinden und in den kantonalen Schulen das neue Schuljahr – unter bisher einmaligen Vorzeichen. Besonders im Fokus steht die grösste Schule im Kanton: die Kantonsschule Alpenquai. Eine der ersten beiden Corona-Infizierten im Kanton war eine Kantischülerin. Rektor Hans Hirschi hat denn auch gemischte Gefühle: «Ich freue mich, dass es nächste Woche wieder losgeht. Andererseits müssen wir auch damit rechnen, dass es zu Coronafällen kommt.»
Um das zu verhindern, hat die Kanti verschiedene Massnahmen getroffen. Laut Hirschi wurden schon vor den Sommerferien Spender mit Desinfektionsmitteln aufgestellt, nun seien noch ein paar zusätzliche Spender dazugekommen. Seifen und Papiertücher seien in jedem Raum vorhanden.
Die Konzepte werden gemäss dem Rektor periodisch auf ihre Wirksamkeit überprüft. Das sei ein zusätzlicher Aufwand. «Das Ziel ist, einen möglichst normalen Schulbetrieb bei möglichst guter Sicherheit aufrechtzuerhalten.» Was bedeutet das für die Maskenpflicht? Im Unterricht der ersten bis dritten Klassen gilt sie nicht, in den oberen Klassen hingegen schon. Denn der Abstand von 1,5 Metern kann an der Kanti Alpenquai kaum eingehalten werden. Trotzdem müssen auch die jüngeren Schüler eine Maske mitnehmen: Innerhalb des Gebäudes, also auf den Gängen, in den Treppenhäusern und WCs, gilt Maskenpflicht.
Dass die Schule Eltern mit sehr knappen finanziellen Verhältnissen entgegenkommen muss, sollte laut Hirschi kaum vorkommen, weil die Preise für Schutzmasken in letzter Zeit gefallen sind. In Einzelfällen sei die Schule aber gesprächsbereit.
(avd) Musik hat im Kanton Luzern einen besonders hohen Stellenwert – von der Klassik bis zur Blasmusik. Eine entsprechend wichtige Funktion nehmen darum die 31 Musikschulen ein. Franz Grimm ist Präsident des Verbands Luzerner Musikschulen. Er sagt: «Wir haben auf das kommende Schuljahr generell weniger Anmeldungen registriert. Das zeigt sich besonders bei Spezialinstrumenten wie Harfe, Fagott oder Kontrabass.» Grund sei, dass Ende des letzten Schuljahres wegen der Pandemie keine Instrumentenvorstellungen durchgeführt werden konnten. Dabei dürfen Schüler jeweils diverse Instrumente testen. Als zweites «Werbemittel» gelten Vorführungen. Auch solche können nur beschränkt stattfinden. «Darum werden wir nach Bedarf neue Aktionen starten.»
Was den Unterricht betrifft, orientiert sich der Musikschulverband an den Richtlinien des nationalen Dachverbands, jenen der Blasmusik- und Chorverbände, an jenen des Kantons und der örtlichen Schulen. Generell kann jede Unterrichtsform angeboten werden. Und das ohne Maskenpflicht. Sollten gefährdete Personen eine Maske benötigen, werde ihnen eine zur Verfügung gestellt. «Es ist auch möglich, dass Sänger sich eine Maske mit Filter anziehen – und trotzdem singen können», so Grimm. Bei Chören und Blasmusikformationen gelte 1,5 Meter Abstand nach vorne und 1 Meter zur Seite.
Zusätzlich werde bei Blasinstrumenten Zeitungspapier ausgelegt, um das Kondenswasser abzufangen. Das Papier werde danach entsorgt. Bei Tasteninstrumenten und Harfen werden laut Grimm die Tasten und Saiten nach jedem Schüler gereinigt und teils desinfiziert. Bei der Handhygiene gelten die gleichen Regeln wie in der Volksschule: Schüler waschen die Hände mit Seife, Lehrer mit Desinfektionsmittel. Wenn möglich werden Trennwände aufgestellt.
Für die verschiedenen Schulstufen gelten im Kanton Luzern folgende Regeln:
Abgesehen von den Hochschulen erwartet Kultur- und Bildungsdirektor Marcel Schwerzmann eine einheitliche Umsetzung des kantonalen Rahmenschutzkonzeptes. So seien alle Volksschulen im Rahmenschutzkonzept angehalten worden, sich einen Vorrat an Schutzmasken zuzulegen und die Masken zur Verfügung zu stellen, wenn es sie benötige. «Wir haben dies auch zusätzlich den Schulleitungen so kommuniziert und sie vor den Sommerferien aufgefordert, einen Vorrat an Masken anzulegen», so Schwerzmann.
«Aus meiner Sicht gibt es bei den Volksschulen deshalb keinen Flickenteppich, denn die Regelung ist klar», sagt der parteilose Regierungsrat weiter. Bei den Gymnasien und Berufsfachschulen sei in weiten Teilen der Schweiz ein Grundmuster zu erkennen: Wo die Distanz nicht eingehalten wird, kommt die Maske oder ein Plexiglasschutz zur Anwendung. Ausschlaggebend seien lokale Gegebenheiten wie die Raumsituation und das Mobiliar.
Für die Umsetzung der Vorgaben sei jede Schule selbst zuständig; sie bezeichnet dafür eine verantwortliche Person. «Bei allfälligen Beschwerden von Eltern setzen wir die Schulaufsicht ein», sagt Schwerzmann. Das Bildungs- und Kulturdepartement stellt den Lehrerinnen und Lehrern der kantonalen Schulen Einwegschutzmasken zur Verfügung. Der Vorrat reiche bis zum Herbst.
Beim Schutz für besonders gefährdete Personen gilt auf jeden Fall die Maskenpflicht: Müssen dann jeweils alle Schüler einer Klasse eine Maske tragen? «Ja. Es ist eine Frage der Solidarität. Wir stehen zudem bei Lehrpersonen als Arbeitgeber in der Pflicht, diese Personen besonders zu schützen.»
Der Schutz endet jedoch dann, wenn ein Familienmitglied eines Schülers Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigt. Schwerzmann dazu:
«Es gilt die Schulpflicht. Symptome bei Verwandten sind kein Grund, zu Hause zu bleiben, solange kein Familienmitglied positiv getestet ist.»
Anders sieht es aus, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler in einem Risikoland aufgehalten hat. Dann gilt die 10-Tage-Quarantäne-Pflicht.