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Obwohl noch einige Grundlagen fehlen, starteten die Arbeiten an der Schlieremer Bau- und Zonenordnung bereits.
Schlieren ist und bleibt in Bewegung. Während der letzten beiden Jahrzehnte wurden einstige Industriegebiete umgenutzt. Nun folgen die Jahre der Verdichtung. Wie dies geschehen soll, zeigt die Grundlage für die bauliche Entwicklung der Stadt: der kommunale Richtplan. Nun verabschiedete der Stadtrat diesen zuhanden des Parlaments. 2015 wurde der kantonale Richtplan revidiert, zwei Jahre später folgte der regionale Richtplan. «Damit waren die Voraussetzungen gegeben, um einen kommunalen Richtplan Siedlung und Landschaft auszuarbeiten», schreibt der Stadtrat.
Nun wird sich eine im Mai einberufene Spezialkommission des Gemeindeparlaments den Unterlagen annehmen, um dem Parlament anschliessend eine Empfehlung abgeben zu können. «Da es sich um ein sehr umfangreiches Geschäft handelt, lässt sich kaum absehen, wann es ins Parlament kommen wird. Es braucht mehrere Lesungen der Kommission», sagt Hans-Ueli Hohl, Abteilungsleiter Bau und Planung der Stadt.
Grossräumiger Umbau des Stadtzentrums geplant
Die Vision des Stadtrates bezüglich der Entwicklung Schlierens basiert auf dem Stadtentwicklungskonzept, das 2016 unter Einbezug der Öffentlichkeit erarbeitet wurde. An mehreren Workshops konnten Schlieremerinnen und Schlieremer ihre Wünsche anbringen. Eines der zentralen Anliegen war die Aufwertung des öffentlichen Raums. Wie Kantonsbaumeister Thomas Jung gegenüber der Limmattaler Zeitung sagt, hat er den Eindruck, dass dieser in Schlieren etwas vernachlässigt wird. «Eine Stadt entsteht nicht einfach durch die dichte Bebauung von Parzellen, sonst entstehen gesichtslose Vorstädte ohne urbanen Charakter», sagt er im heutigen Interview auf Seite 27.
Dies soll sich nun ändern. Im Richtplan ist beispielsweise vorgesehen, das Stadtzentrum grossräumig umzubauen und somit eine neue Mitte zu kreieren. Zudem sollen am Kesslerplatz und bei der Gasometerbrücke zwei attraktive Stadteingänge entstehen und das Gaswerk-Areal als Gebiet mit städtebaulichen Potenzial anerkannt werden. Weiter soll die Bernstrasse langfristig zu einer integrierten Stadtstrasse werden. Das nördlich davon gelegene Erdbeerifeld solle dereinst dank Landabtausch umgezont und überbaut werden. Auch für Fussgänger will die Stadt einiges verbessern. So sollen Verbindungen zwischen dem Schlieremer Berg und der Limmat entstehen. Besonderes Augenmerk liege dabei auf den Querungsmöglichkeiten von Bahnlinien, Kantonsstrassen und der Limmat. Stadtökologie und die Klimaanpassung würden zudem als neue Aufgabenfelder gesehen, heisst es.
Kanton lässt Anpassungen bei 24 Punkten vornehmen
Bereits vor über einem Jahr wurde der Richtplanentwurf öffentlich aufgelegt, woraufhin 148 Einwendungen eingingen. Hauptsächlich betrafen sie die Bereiche Ökologie und Landschaft. 65 Einwendungen wurden berücksichtigt und 12 wurden teilweise berücksichtigt. Für 71 fand der Stadtrat kein Gehör.
Die kantonale Baudirektion, welcher der Plan zur Vorprüfung unterbreitet wurde, liess ihn in 24 Punkten inhaltlich und formal anpassen. Die wohl wichtigsten Änderungen betreffen das Gaswerk-Areal und den Siedlungsfläche-Abtausch beim Erdbeerifeld. Diese werden neu zu sogenannten Prüfaufträgen. Solche sind für die Gemeinde verbindlich, der Kanton setzt sie im Rahmen des Richtplans jedoch nicht fest, sondern nimmt sie lediglich zur Kenntnis.
Die FDP pochte auf rasche Revision der Bauordnung
Der Druck auf den Stadtrat stieg in jüngster Zeit. Eine Erneuerung der Stadtplanungsinstrumente wurde vom Parlament immer lauter verlangt. John Daniels (FDP) reichte im Oktober gemeinsam mit seiner Fraktion eine Motion ein, wonach der Stadtrat innert zweier Jahre eine neue Bau- und Zonenordnung (BZO) erarbeiten soll. Für diese bildet der kommunale Richtplan die Grundlage. Aufgrund der Fristen, die eine Umsetzung in die Länge ziehen, einigten sich Stadtrat und Parlament darauf, dass die neue BZO erst im September 2021 vorliegen muss.
In also etwas mehr als zwei Jahren muss der Stadtrat eine komplett revidierte BZO abliefern. Bleibt dazu noch ausreichend Zeit? «Wir sind bereits jetzt dabei, die BZO zu erarbeiten», sagt Hohl auf Anfrage. So sei nicht jeder Aspekt eng mit dem Richtplan verknüpft. «Die Bereiche Mehrwertausgleich oder harmonisierte Baubegriffe etwa sind kantonal vorgegeben und damit unabhängig von unserem kommunalen Richtplan», sagt er. Bei Planungsschritten, die aber davon abhängen, beziehe man sich auf den vom Stadtrat verabschiedeten Richtplan.