Bild des Monats
Schutzraumpflicht für Altbauten wurde abgelehnt: Der Zivilschutz hatte im Aargau einen schweren Stand Im Kalten Krieg wurde der 1934 eingeführte «passive Luftschutz» ausgebaut. Alle grösseren Gemeinden mit über 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern waren fortan verpflichtet, in den baulichen Luftschutz bei Neubauten zu investieren. Eine Ausweitung der Schutzraumpflicht auf Altbauten in grösseren Gemeinden scheiterte 1952 an der Urne, bei einem Nein-Anteil von 85,07 Prozent im Aargau.