Er wollte in Winznau seinen Kumpel erschiessen, tötete aber den «falschen» Mann: Kassiert der Italiener die Höchststrafe?
Vor Obergericht muss sich ein Mann verantworten, der in erster Instanz zu einer lebenslangen Haftstrafe plus Verwahrung verurteilt worden ist. «Ich flehe Sie an, mich nicht lebenslänglich einzusperren», bat er das Gericht.