Ukraine-Krieg
Steuerabzug für Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen ist möglich Zürcherinnen und Zürcher, die privat aus der Ukraine geflüchtete Personen bei sich aufnehmen, können in der Steuererklärung unter gewissen Voraussetzungen einen Unterstützungsabzug geltend machen. Dies bleibt aber die einzige steuerliche Abzugsmöglichkeit, wie der Regierungsrat auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat festhält.