Tierleid aufzudecken, ist für sie keine Straftat: Angeklagte plädieren vor Bezirksgericht auf Freispruch
Dass es Tierquälerei sein soll, in Tierställe einzudringen oder diese zu besetzen, werten die Beschuldigten in der Verhandlung als «absurd». Denn bei diesen Aktionen sei es doch gerade um das Tierwohl gegangen. Unterstützt durch Mitstreiterinnen und Mitstreiter waren sie vor Gericht erschienen und kämpften darum, straffrei zu bleiben. Das Urteil wird erst für den Sommer erwartet.