Leserbrief
Die Würfel sind gefallen «Zum Volksentscheid bezüglich der Zersiedlungsinitiative» Das Volk hat gesprochen und den kategorischen Imperativ der Zersiedelungsinitiative abgelehnt. Trotzdem zeigt die Initiative Schwächen des allseitig gelobten Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) auf. Dieses aus dem letzten Jahrhundert stammende und immer wieder revidierte Gesetz und seine ergänzenden Verordnungen sind genügend an die Anforderungen der heutigen Zeit und ihre veränderten Bedingungen angepasst. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist schwach und minimalistisch, die Information des Stimmvolkes ist von politischen Zielen befangen und seine Beteiligung ist an Beschlüssen auf Bundes- und Kantonsebene oft ausgeschlossen. Finanzielle Ausgleiche aus der Raumplanung sind vage definiert und der Verhandlungspolitik der Kantone und Gemeinden überlassen. Das Anliegen der Initiative, das Problem des Bauens ausserhalb der Bauzonen, ist nicht erledigt, sondern auf das Parlament und die notwendige weitere RPG 2 Revision verschoben. Die ursprüngliche Naturlandschaft ist zur heutigen Kulturlandschaft durch zahlreiche nachhaltige, landschaftlich wunderbar integrierte Bauten ausserhalb des Siedlungsbreis der Bauzonen geworden. Wunderschöne Speicher, landwirtschaftliche Bauten, Suonen, Alpställe, Kapellen, Heiligenstandbilder, bis zur Klause des Flüeliranft haben das Kulturland zur Kulturlandschaft gemacht. Haben unserer Vorfahren Gesetze und Ausnahmegenehmigungen benötigt, um unsere wunderbare Kulturlandschaft zu schaffen? Die Möglichkeit dieser kollektiven kulturellen Leistung darf nicht zu einem in einem versteinerten Gesetz vage definierten Ausnahmefall werden, über den schliesslich statt der Kulturschaffenden Gerichte entscheiden müssen. Der mit der Zersiedelung sinngebend verbundene Verdichtungsartikel im Artikel 1 des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes RPG unterscheidet leider nicht zwischen dem Ziel der höheren Besiedelungsdichte und einer baulichen Verdichtung mit Hilfe einer oft spekulativen Erhöhung der Ausnutzungsziffer oder Überbauungsziffer. Je nach Bebauungsform, zum Beispiel ein schlecht ausgenütztes Hochhaus gegenüber der verdichteten low rise Siedlung, kann die Besiedelungsdichte bei gleichem Volumen und gleicher Ausnutzungsziffer stark variieren. Die 2017 gesamt eingezonte Besiedlungsfläche der Schweiz betrug 7,5 Prozent des Landesgebietes, also 217 232 Hektaren, wovon 30 000 Hektaren noch nicht bebaut sind. Gemäss Bundesstatistik beruht heute die mittlere Besiedelungsdichte in den eingezonten Gebieten auf zirka 300 Quadratmetern pro Einwohner an Flächen in der Bauzone. Auf dieser Basis berechnet, besteht heute in der Schweiz in den vorhandenen Bauzonen eine Reserve für eine Million Menschen. Bei dem heutigen jährlichen Zuwachs von 70 000 Menschen reicht das für die nächsten 15 Jahre. Würde das Raumplanungsgesetz aber statt der baulichen Verdichtung den Nachweis eines kleineren Flächenbedarfs von nur 200 Quadratmetern pro Bewohner (wie Österreich) verlangen und damit eine höhere Siedlungsdichte erreichen, könnte die Schweiz einen Bevölkerungszuwachs von drei Millionen aufnehmen. Wir hätten also trotz Blockierung des heute eingezonten Baulandes eine Reserve für die nächsten 30 bis 40 Jahre.Trotz allseitigem Lob des Raumplanungsgesetzes sind dies offene Fragen die nachhaltige Kultur unseres Landes betreffend. Bei einer transparenten und ehrlichen Information des Stimmbürgers sollte die Verfassung diese Grundlagen für eine vom Volk getragener Entscheidung schaffen.