Handyaufnahmen bleiben Beweismittel: Obergericht kanzelt A1-Schnellfahrer ab
Der Polizist habe ihn unter Druck gesetzt, ja ihm gedroht, damit er sein Handy und den Zugangscode freigibt. Darüber beschwert sich A., ein Schnellfahrer, vor Obergericht. Das Video, das ihn beim Rasen zeigt, sei demnach nicht verwertbar. Das Obergericht sieht das anders.