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Der Bellacher Gemeinderat ändert die Dienst- und Gehaltsordnung. Anton Probst hatte einen entsprechenden Antrag eingereicht. «Wenn es nicht geregelt ist, reagiert man falsch», begründete er.
Diese Änderung in der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) liege ihm am Herzen, so der Gemeindepräsident Anton Probst. In seiner nebenamtlichen Arbeit bei Organisationen sei er konkret mit Mobbing-Vorfällen konfrontiert worden. «Niemand wusste, wie man handeln sollte. Alle waren unsicher», berichtet er auf Anfrage. Die Themen sexueller Missbrauch und Mobbing seien nicht geregelt gewesen, was zu Aufruhr geführt habe. «Wenn es nicht geregelt ist, reagiert man falsch», so seine Erkenntnis. «In Gemeinden, Zweckverbänden oder Stiftungen ist der Personalbestand oft klein. Man vergisst, das Vorgehen in solchen Fällen zu definieren.»
Aus diesem Grund kam er mit einem entsprechenden Antrag in den Gemeinderat. Er habe diesen Antrag mit dem Personal vorbesprochen. Der Einfachheit halber schlägt er vor, die Reglungen des Gesamtarbeitsvertrags des Kantons zu übernehmen. «Wir müssen das Rad nicht neu erfinden.» Zudem würde mit einem Hinweis auf den GAV die Bellacher DGO nicht unnötig aufgebläht. In den Paragrafen wird sexuelle Belästigung und Mobbing beschrieben sowie ausgeführt, wie vorzugehen sei. Im Antrag wird auch definiert, dass der Gemeinderat eine Vertrauensperson aus dem Kreis der Mitglieder der Gemeinderatskommission wählen muss.
Im Gemeinderat war der Antrag unbestritten. Erika Biberstein (SP und Grüne) wollte wissen, welche Funktion die Vertrauensperson habe. Der Gemeindepräsident erklärte, dass die Vertrauensperson als Anlaufstelle diene sowie die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen erläutere. Linda Walter (FDP) regte an, weil in einem Dorf jeder jeden kenne, dass nicht ein Mitglied, sondern alle Mitglieder der Gemeinderatskommission als Vertrauensperson amten können, man sich also bei einem Missbrauch an ein Mitglied der Gemeinderatskommission wenden kann, dem man vertraut. Der Antrag wurde mit dem Änderungsvorschlag einstimmig zuhanden der Gemeindeversammlung angenommen.
An der ersten Lesung des Budgets Ende September waren die Zahlen unter dem Strich noch negativ. Damals erörterte man auch die Möglichkeit, den Sachaufwand im Budget der gemeinsamen Schule BeLoSe zu verringern (wir berichteten). Dieser schwankte im Vergleich zum Vorjahr stark. Die Bellacher Delegierten wurden entsprechend instruiert, waren aber bei der Budgetberatung der BeLoSe mit ihrem Änderungsantrag in der Minderheit.
Andere Faktoren sorgten dafür, dass Finanzverwalter Dieter Schneider ein positives Budget präsentieren konnte. Bei einem Gesamtaufwand von 24,721 Mio. Franken liegt das Plus bei 59 000 Franken. Geschraubt, besser gesagt geschoben wurde bei den Investitionen. Als er vorgängig die Gemeinderatskommission darauf hinwies, dass im kommenden Jahr eine Neuverschuldung von 400 000 Franken drohe, wurde die Verschiebung des Abbruchs Alte Turnhalle um ein Jahr angeregt. Der Abbruch ist mit 500 000 Franken veranschlagt. Auch die Sanierung des Gemeindehauses wurde geschoben, und zwar gleich ins Jahr 2017. Hier hat man Probleme mit der Mitbesitzerin (Post), die momentan nicht ins Gebäude investieren wolle. Am Ende bleiben Investitionen in der Höhe von 2,074 Mio. Franken, die vollumfänglich mit Gewinn und Abschreibungen verrechnet werden können. Hauptbrocken sind Investitionen in den Spezialfinanzierungen Wasser- und Abwasserversorgung sowie im Verkehr.
Der Gemeindeversammlung wird der gleiche Steuersatz von 120 Prozent wie bisher vorgeschlagen. Die Hundesteuer soll um 20 Franken auf 140 Franken steigen. Dabei wird die vom Kanton um 20 Franken teurer abgegebene Marke direkt weiterverrechnet. In diesem Zusammenhang erinnerte man sich daran, dass Bellach als eigentlicher Exot in der Gemeindelandschaft keine Kopfsteuer erhebt. Eine Einführung wurde aber (noch) nicht diskutiert.