Kommentar
Umfahrung Klus: Das war ein Abbruch mit Ansage

Rahel Bühler
Rahel Bühler Jetzt kommentieren
Drucken
Die Planungen zu einer Umfahrung in der Klus können von vorne beginnen.

Die Planungen zu einer Umfahrung in der Klus können von vorne beginnen.

Bruno Kissling

Seit den 1960er-Jahren spricht man im Thal von einer Verkehrsentlastung. Und man wird es weiter tun: Die Umfahrung der Klus wird nicht gebaut. Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist das nun definitiv. Denn das höchste Schweizer Gericht tritt gar nicht auf die Beschwerde der Solothurner Regierung ein.

Als das Verwaltungsgericht im vergangenen Mai die Umfahrung als unrealisierbar erklärte, war das ein Sieg für die Gegner, ein Schock für die Befürworter. Jetzt sagt das Bundesgericht, es mische sich nicht in einen Streit zwischen Solothurner Exekutive und Judikative ein. Ein solches Thema sei nicht vom Bundesgericht zu entscheiden.

Nun kann man sich fragen, wie gut der Weiterzug damals durchdacht war. Vielleicht sah sich die Regierung einfach dazu gedrängt, auch den letzten Teil des eingeschlagenen Weges zu gehen.

Gewonnen wurde damit aber nichts. Autofahrerinnen und -fahrer aus dem Thal stecken weiterhin morgens und abends im Stau. Die Planungen für eine Umfahrung beginnen von Neuem. Hoffentlich werden sie mit einem zielführenderen Ergebnis enden als das nun begrabene Projekt.

0 Kommentare