Steuergeld missbraucht?
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Abstimmung zur Umfahrung Klus ist gültig

Der Abstimmungskampf rund um die Verkehrsanbindung Thal war fair. Zu diesem Urteil kommt das Bundesgericht. Damit ist klar: Das Ja vom 26. September 2021 wird nicht aufgehoben.

Rahel Bühler Jetzt kommentieren
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Die Gegner der Umfahrung Klus erleiden vor dem Bundesgericht einen weiteren Dämpfer: Es weist ihre Abstimmungsbeschwerde ab.

Die Gegner der Umfahrung Klus erleiden vor dem Bundesgericht einen weiteren Dämpfer: Es weist ihre Abstimmungsbeschwerde ab.

Bruno Kissling

Es ist ein weiterer Rückschlag für die Gegner der Umfahrung Klus: Nachdem sie die Volksabstimmung im vergangenen September verloren haben, urteilt nun auch das Bundesgericht nicht nach ihren Wünschen. Das Gericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Abstimmungskampf fair war. Damit wird die Abstimmung nicht aufgehoben.

Das «Thaler Komitee Nein zur 81-Millionen-Luxusstrasse» hatte im April 2021 eine Abstimmungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Der Grund: Aedermannsdorf, Holderbank, Herbetswil, Mümliswil-Ramiswil und Welschenrohr-Gänsbrunnen hatten sich finanziell am Abstimmungskampf für die Vorlage beteiligt: Aedermannsdorf, Herbetswil und Holderbank bezahlten je 1000 Franken, Welschenrohr-Gänsbrunnen 2000 Franken und Mümliswil-Ramiswil 2800 Franken.

So soll die Klus einst aussehen.

So soll die Klus einst aussehen.

zvg

Total hatte das Pro-Komitee ein Budget von 41'000 Franken. 17'000 Franken davon sollen am Ende von den Thaler Gemeinden stammen. Das verletze die Garantie der freien Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und verfälsche deren Stimmabgabe, begründeten die Beschwerdeführer.

Thaler Gemeinden sind von Abstimmung «besonders betroffen»

Im Juni 2021 wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab. Das Verwaltungsgericht begründet es mit dem besonderen Interesse der Thaler Gemeinden: Die Verkehrsanbindung habe zum Ziel, die Stauzeiten in der Klus zu reduzieren und ein schnelleres Vorankommen vom Mittelland ins Thal zu ermöglichen.

«Hieran haben die Gemeinden des Bezirks Thal ein eminentes Interesse. So wollen sie als Wohn, Arbeits- und Freizeitorte attraktiv sein.»

Das Bundesgericht bläst nun ins gleiche Horn wie die Vorinstanz: Eine Intervention in einen kantonalen Abstimmungskampf sei zulässig,

«wenn die Gemeinde und ihre Stimmbürger am Ausgang der Abstimmung ein unmittelbares und besonderes Interesse haben, das jenes der übrigen Gemeinden des Kantons bei weitem übersteigt».

Ist eine Gemeinde von einer Vorlage derart betroffen, darf sie auch finanzielle Mittel einsetzen, solange sie verhältnismässig erscheinen. Dies sei bei den acht Thaler Gemeinden der Fall, so das Gericht.

Die Klus heute.

Die Klus heute.

Bruno Kissling

Zahlungen an private Komitees seien unzulässig, da die Behörde keine ausreichende Kontrolle über die Verwendung des Geldes oder über die Wahrung der gebotenen Objektivität und Zurückhaltung habe. Dafür gebe es aber eine Ausnahme: Wenn das Komitee zu einem grossen oder überwiegenden Teil aus Behördenmitgliedern bestehe. Auch dies sei der Fall, zudem seien die Beiträge der Gemeinden überschaubar und verhältnismässig, schreibt das Gericht.

Nein-Komitee muss Gerichtskosten des Ja-Komitees nicht tragen

Eine Abstimmung sei nur dann aufzuheben, wenn die gerügten Unregelmässigkeiten erheblich sind und das Ergebnis beeinflusst haben könnten – selbst wenn Mängel festzustellen wären.

In einem Punkt heisst das Bundesgericht die Beschwerde allerdings gut: Das Nein-Komitee muss die Gerichtskosten des Ja-Komitees nicht bezahlen. Die Begründung: Das Gericht spreche auch anwaltlich vertretenen kleinen und mittleren obsiegenden Gemeinden keine Parteientschädigungen mehr zu. Nun muss das Verwaltungsgericht nochmals über diesen Punkt urteilen.

Geteilte Reaktionen zum Entscheid

Stefan Müller-Altermatt

Stefan Müller-Altermatt

Hanspeter Bärtschi

Stefan Müller-Altermatt, Co-Präsident des Ja-Komitees, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil: «Das Bundesgericht hat das deutliche Urteil des Verwaltungsgerichts genauso deutlich bestätigt.» Ein schaler Nachgeschmack hinterlasse lediglich, dass sein Komitee keine Parteientschädigung erhalte.

«Man kann demnach gegen eine Gemeinde noch so klar verlieren und muss trotzdem nichts selbst bezahlen. Das ist eine Einladung, um bei jeder Abstimmung eine Klage einzureichen.»
Fabian Müller

Fabian Müller

Hanspeter Bärtschi

Das sieht Fabian Müller vom Nein-Komitee anders: «Wenn Einzelpersonen bei solchen Themen nicht mehr gegen Gemeinden vorgehen können, weil so hohe Kosten auf sie warten, würde sich niemand mehr getrauen.»

Ansonsten ist er enttäuscht vom Entscheid der höchsten Schweizer Instanz:

«Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es heikel ist, wenn sich Gemeinden in einen Abstimmungskampf einmischen können.»
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