Lüsslingen-Nennigkofen
Nun ergreift der Gemeinderat Massnahmen gegen den Eymatt-Biber

Die Staudämme des Bibers lassen das Land um den Damm zunehmend verwässern, betroffen davon ist auch ein naheliegender Acker. Der Gemeinderat von Lüsslingen-Nennigkofen will nun Massnahmen ergreifen, um den Wasserspiegel zu senken.

Urs Byland
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Die Staudämme des Eymatt-Bibers schaden dem umliegenden Land.
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Insgesamt hat der Biber drei Staudämme gebaut.
Neues Baumaterial für seine Dämme findet der Biber zu genüge.
Der Gemeinderat will nun Massnahmen ergreifen, um den Wasserspiegel zu senken.
Ob die beschlossenen Massnahmen ausreichen bleibt aber noch ungewiss.
Das Ackerland in der Nähe des Dammes leidet unter der Überwässerung.

Die Staudämme des Eymatt-Bibers schaden dem umliegenden Land.

Ury Byland

Läuse plagen die Schulkinder. Die Kontrolle nach den Schulferien zeigte eine Verminderung des Befalls von 40 Prozent bei der letzten Untersuchung im November auf 20 Prozent bei der aktuellen.

Immer noch zu viel. «Einige Eltern haben ihren Unmut geäussert, weil sie befürchten, dass nicht alle Eltern mit der gleichen Konsequenz die Läuse bekämpfen», berichtet Gemeinderat Rolf Iseli, Ressort Bildung.

Deshalb habe er Abklärungen angestellt, ob ein Schulausschluss bei nachweislicher Vernachlässigung der Pflege möglich sei. «Bis zu drei Tagen liegen laut Kanton drin. Wir wollen dieses Mittel anwenden können.» Deshalb frage er den Gemeinderat, ob dieser mit der Massnahme «Schulausschluss wegen Krankheit» einverstanden sei.

«Ist man nach drei Tagen läusefrei?», fragte Vizegemeindepräsident Thomas Müller. Dies musste Iseli verneinen. Welchen Sinn dann die drei Tage Schulausschluss hätten, wollte Müller weiter wissen.

«In dieser Zeit müssten die Eltern für ihr Kind schauen», so Iseli. Unausgesprochen hoffte man im Gemeinderat, dass dies eine abschreckende Wirkung hat. Der Gemeinderat unterstützte Iselis Antrag einstimmig, wenn weitere Abklärungen bei der Schulleitung und dem Schularzt ebenfalls für die Massnahme Schulausschluss sprechen.

Sisyphusarbeit des Bibers

Das andere, ein wenig grössere Tier, das die Gemeinde beschäftigt, ist der Biber in der Eymatt. Im offenen Bachlauf arbeitet das geschützte Tier emsig und hat den Wasserspiegel erhöht.

Die davor liegende Drainage im Acker wirkt nicht mehr. Das Land verwässert zusehends. Nun hat die Gemeinde die Bewilligung vom Kanton erhalten, bei einem der Dämme jeweils die Krone zu entfernen, sodass der Wasserspiegel sich senkt.

Ebenfalls plant man beim zweiten Damm ein Rohr einzubauen, was eine weitere Senkung des Wasserspiegels mit sich bringen würde. Ob aber diese Massnahmen ausreichen, sei ungewiss.

Möglicherweise müsse man Woche für Woche die Arbeit des Bibers wieder nichtig machen. Die Massnahme sei auf ein Jahr befristet. Immerhin ist für den Schaden mit der Verwässerung nicht die Gemeinde haftbar. «Der Bund plant die Schaffung eines Fonds, mit dem eventuell solche Schäden bezahlt werden», schaut der Gemeindepräsident Herbert Schluep vorwärts.

Fortschritte beim Alterssitz

Noch steht der Entscheid des Regierungsrats aus, aber die Hoffnungen sind gross, dass die Einzonung an der Dorfstrasse 20 und 21 genehmigt wird. Dort plant die Gemeinde den Kauf der Liegenschaft GB Nr. 167.

Im Weiteren hat der Rat

- die Höhe der Bodenplatten für die Neubauten am Römerweg
definiert. Eingegangen war ein Gesuch mit einer Bodenplatte 1,3 Meter über dem früheren Terrain. Der Gemeinderat will für alle Neubau-Parzellen gleiche Verhältnisse;
- die Arbeiten für die Ortsplanungsrevision an das Büro BSB Partner vergeben;
- die Arbeiten für die Unterhaltsarbeiten der Dorfgewässer vergeben. Von den budgetierten 35 000 Franken werden 30 000 Franken freigegeben;
- die von der Bürgergemeinde
vorgeschlagenen Änderungen
im Reglement Begräbniswesen aufgenommen;
- einen Kredit gesprochen für die zusätzliche Erschliessung des Elektronetzes beim Römerweg;
- Hansueli Gubler als neues
Mitglied der Kulturkommission gewählt;
- 400 Franken für den Kindermaskenball des Turnvereins gesprochen. Der Turnverein versucht mit einem neuen Konzept eine Belebung des Anlasses;
- die beiden Weiher auf Dorfgebiet privatisiert und der Bürgergemeinde, von deren Land diese umgeben sind, zugesprochen. Für den Unterhalt der Bachläufe ist weiterhin die Einwohnergemeinde zuständig. (uby)

Das Grundstück mit dem alten Bauernhaus und Umschwung umfasst 33 Aren und grenzt direkt an das Schulhaus und damit gemeindeeigenes Land. Es eigne sich deshalb bestens für die Realisierung eines Alterssitzes. An der letzten Gemeindeversammlung wurden 100 000 Franken für die Projektierung gesprochen.

Mit der Besitzerin ist man sich einig. Die grosse Wiese hinter dem Gebäude Dorfstrasse 21 wird abparzelliert und bleibt Landwirtschaftsland. Sie wird nicht gekauft. Das für den Alterssitz vorgesehene Areal soll von der Landwirtschaftszone in die Kernzone umgezont werden.

Ebenso das Grundstück Nr. 169, unter dem der Bach durchfliesst und das der Gemeinde gehört. Dieses soll ebenfalls vom künftigen Alterssitz genutzt werden können. Nun soll eine Arbeitsgruppe die Trägerschaft für den Alterssitz evaluieren.

In diesem Zusammenhang auf dem Weg ist auch die Bildung eines Wärmeverbundes, ausgehend von der Mehrzweckhalle. In einer Umfrage haben von über 80 angeschriebenen Parteien deren 55 eine Antwort gegeben.

«Diese äussern sich meistens positiv», erklärt der Gemeindepräsident. Auf einem Plan ist ersichtlich, dass etliche Netz-Varianten möglich sind. Aber die grosse Frage sei nach wie vor die Wirtschaftlichkeit. Die Varianten werden nun neu gerechnet und dem Gemeinderat vorgelegt.