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Die Stadt- und Gewerbevereinigung ortet im Rahmen der Mitwirkung zahlreiche Mängel.
Kaum ein gutes Haar lässt die Stadt- und Gewerbevereinigung SGSo an der Ortsplanung. «Wir vertreten in der Vernehmlassung unsere Mitglieder und haben ihre Anliegen einfliessen lassen», sagt SGSo-Geschäftsführerin Caroline Jäggi. Die vom Vorstand verfasste Vernehmlassung zur Mitwirkung übt auf breiter Basis Kritik daran, dass die bei der vorgängigen Mitwirkung zum räumlichen Leitbild eingebrachten Impulse des SGSo zu wenig berücksichtigt worden seien. So habe man bereits bei der Abgrenzung zwischen Wohn-, Gewerbe- und Industriezonen zu wenig Gewicht auf den Bereich Arbeiten gelegt. In der Vernehmlassung der SGSo ist zu lesen, man habe «stattdessen Beschränkungen eingeführt, die das Gewerbe empfindlich treffen». Eine gründliche Bestandesaufnahme vermisst die SGSo hingegen. Die angestrebte räumliche Entwicklung ziehe den wirtschaftlichen Aspekt zu wenig mit ein.
Insbesondere im Bereich Mobilität lässt die Ortsplanung aus Sicht der Gewerbetreibenden einiges zu wünschen übrig: Die bei der Mitwirkung zum räumlichen Leitbild eingebrachte Befürchtung, dass die Bedingungen für den Berufs- und Gewerbeverkehr eingeschränkt werden könnten, sei man zuwenig eingegangen. Es sei stattdessen versucht worden, «den Status Quo zu erhalten.» Obwohl man die Förderung des Langsam- und des öffentlichen Verkehrs begrüsse, gebe es aber auch andere Realitäten: jene des Handwerkers, des Lieferanten oder des Konsumenten beim Grosseinkauf. Die SGSo beruft sich auf eine Erhebung eines Mitglieds, dessen Kunden zu zwei Drittel motorisiert anreisen. Und: «Auch bei den Hotelgästen kommen 70 bis 90 Prozent mit dem Auto.» So seien die Bedürfnisse, Gegebenheiten und Möglichkeiten des Verkehrs in Solothurn anders als in Zürich. «Solothurn ist eine Kleinstadt mit ländlichem Einzugsgebiet und kann nicht mit einer Grossstadt verglichen werden.»
Weiter legt die SGSo den Finger auf die künftige Infrastrukturplanung: «Die seitens der Stadtplaner erhofften Wirkungen der angebotsorientierten Verkehrsplanung sind nicht belegt.» Dafür plädiert die SGSo ebenso für eine bedarfsorientierte Planung, die den Verkehr nicht durch die gegebene Infrastruktur deckelt.
Sauer stösst den Gewerbetreibenden auch auf, dass bei der Ortsplanung Werkhof- und Bielstrasse als «nutzungsorientierte» Achsen definiert sind, während aus ihrer Sicht die Verbindungsfunktion in den Hintergrund tritt.
Als «Flickwerk» wirke das Reglement für Parkfelder und Motorfahrzeuge. «Es muss überarbeitet werden», ist die SGSo überzeugt. Kritisiert wird vor allem die Begrenzung der Parkmöglichkeiten in Abhängigkeit von der Erschliessung durch den öV. «Die Anzahl der Parkplätze muss auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes abgestimmt sein.» Dagegen würden starre Regeln die Ansiedlung neuer Betriebe eher verhindern. Weiter soll es laut SGSo weiterhin der Baubehörde überlassen werden, ob ein Bauprojekt ein Mobilitätskonzept erfordert. Demgegenüber schlägt das geplante Reglement vor, ein solches unter gewissen Bedingungen zwingend vorauszusetzen.
Die Kritik geht nahtlos beim Bau- und Zonenreglement weiter: Vor allem stösst sich die SGSo daran, dass die Baubehörde die Durchführung eines Wettbewerbs oder einen Gestaltungsplan verlangen kann. «Damit werden potenziell Bauvorhaben wegen der hohen Kosten und Verzögerungen verhindert.» Zumindest «Konfliktpotenzial» wittert man indes bei den neu skizzierten Gastrozonen. Hier brauche es eine Lösung, die allen Bedürfnissen der Hotellerie, Gastronomie und Barbetriebe gerecht werde; beispielsweise ein Kontingent an flexibel einsetzbaren Freinächten. Zuguterletzt übt die SGSo auch Kritik an Gewerbeliegenschaften, die im künftigen Bauinventar als schützens- oder erhaltenswert aufgeführt sind. Dies erschwere die Weiterentwicklung und die Neuansiedlung von Betrieben und schade dem Wirtschaftsstandort Solothurn.