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Solothurn
Niederamt
Eigentlich herrscht im Hofladen des Buechehof in Lostorf Selbstbedienung. Unbekannte nutzten dies aus und stahlen mehrere Produkte. Dabei handelte es sich vor allem um Fleisch und Körperpflegeprodukte.
Sechs Mal waren in den vergangenen Monaten im Hofladen des Buechehof in Lostorf Diebe am Werk. Die Vorfälle geschahen allesamt im Jahr 2019. Die Kantonspolizei Solothurn bestätigt die Diebstähle auf Anfrage: «Der letzte Vorfall ereignete sich in der Nacht auf Dienstag.»
Da im Hofladen das Selbstbedienungsprinzip gilt, kann die Geschäftsleitung des Buechehof die exakte Schadenssumme nur schätzen: «Es handelt sich um einen Gesamtbetrag zwischen 5000 und 10'000 Franken», sagt Geschäftsleiter Andreas Schmid gegenüber dieser Zeitung. Dies, weil die mutmasslichen Diebe mehrheitlich Fleisch oder Körperpflege-Produkte mitlaufen liessen. Laut der Kantonspolizei sind die Ermittlungen zur Täterschaft im Gang.
Für die Mitarbeitenden des Hofladens sei die Diebstahlserie beunruhigend. Schmid: «Sie sind am Boden zerstört. Denn sie arbeiten mit Herzblut in unserem Laden.» Dieser Missbrauch des Vertrauens gegenüber der Kunden belaste das Team.
Am Mittwochmorgen kursierte dann ein Flyer in verschiedenen Facebook-Gruppen. Die Posts, die von Privatpersonen erstellt wurden, wurden mehrfach geteilt und kommentiert. Auf dem Flugblatt sind 13 Fotos abgedruckt. Dazu steht: «Wir bitten Sie um Hilfe. Ungewohnte Vorkommnisse erfordern ungewohnte Massnahmen.» Ausserdem sind die Kontaktangaben sowie das Logo des Buechehof angegeben.
Innert weniger Stunden wurden die Posts wieder entfernt. «Ich kann es mir nicht erklären, wie der Flyer nach aussen dringen konnte.» Das Dokument sei in Absprache mit der Polizei angefertigt worden. Jedoch habe man es noch nicht einmal intern freigegeben.
Die Kantonspolizei erfuhr am Mittwoch vom Flugblatt. Es sei nicht in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei erstellt worden. «Es kommt immer wieder vor, dass Personen etwa auf Social Media Bilder von Dritten zu eigenen Fahndungszwecken veröffentlichen», sagt Polizeisprecher Andreas Mock.
Unter Umständen würden so die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verletzt. Mock: «Demnach kann die betroffene Person verlangen, dass die Einträge gelöscht werden.» Oder aber sie könne eine Zivilanklage erheben. Schmid will nun herausfinden, wie das Flugblatt an die Öffentlichkeit gelangte.