Die vom Verein Blumenhaus Buchegg mit einer Beschwerde belegten Submissionsentscheide werden vom Regierungsrat aufgehoben. Der Entscheid wird begrüsst.
Gestern Nachmittag kam die für das Blumenhaus erlösende Mitteilung von Regierungsrat Remo Ankli. Die beiden Submissionsentscheide, in denen das Blumenhaus leer ausging, und gegen die es Beschwerde ergriff, wird der Regierungsrat neu angehen. Er hebt die entsprechenden Vergabeentscheide auf.
Der Druck war zu gross geworden, nachdem zu dieser Submission und im speziellen zum Entscheid, die Sonderschulung im Blumenhaus abzuwürgen, diverse Vorstösse eingereicht sowie ein Volksauftrag angekündigt worden sind. Mit Sicherheit ist auch noch auf anderen Kanälen Unverständnis zu dieser Submission an den Regierungsrat gelangt, der bald darauf die Reissleine zog und die betroffenen Parteien zu einem runden Tisch einlud, wie er in der Mitteilung formuliert.
Nach einem ersten Gespräch letzte Woche ging es plötzlich schnell. Laut Markus Jordi, Präsident Blumenhaus Buchegg, haben die möglichen Auswirkungen des Entscheides für das Blumenhaus beim Regierungsrat ein Umdenken bewirkt. Rasch wurde eine zweite Sitzung auf gestern Morgen anberaumt, an der die betroffenen Parteien − neben dem Blumenhaus gehören auch die Gewinner der Submission der beiden betroffenen Losen dazu, der Verein Kinderheime und Sonderschulen Bachtelen in Grenchen und das Zentrum für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigung in Solothurn − auf die regierungsrätliche Linie gebracht.
Remo Ankli schreibt in der Mitteilung: «Im August dieses Jahres hat der Regierungsrat 26 Spezialangebote, sogenannte Lose, im Sonderschulschulbereich vergeben. Zwei dieser Lose hebt er nun wieder auf: Das Vergabeverfahren hat aus Sicht des Regierungsrates zu einem − aus regionalpolitischer Sicht − stossenden Resultat geführt.»
Ohne Aufträge im Sonderschulbereich sehe sich die für die Region wichtige Institution in ihrer Existenz gefährdet. «Soweit will es der Regierungsrat nicht kommen lassen.» Deshalb hebt Ankli die Vergabeentscheide in den Bereichen «Tiefgreifende Entwicklungsstörungen» und «Mehrfachbehinderungen» in der Bedarfsstufe 2 auf.
Markus Jordi ist nach diesem aufwühlenden Kampf für seine Institution zufrieden. «Wir haben das erreicht, was wir wollten. Der Vergabeentscheid wurde rückgängig gemacht.» Es gebe aus seiner Sicht keine Sieger und Verlierer.
«Wenn es Sieger gibt, dann die Kinder, deren Eltern und unser Personal.» Das Blumenhaus werde sich in den nun folgenden Gesprächen kooperativ verhalten. «Erste Priorität hat für uns eine gesicherte Betreuung der Kinder.»
Für die betroffenen Kinder habe die Aufhebung der Vergaben und die anstehende Verhandlung der Angebote keine Konsequenzen, sagt Remo Ankli. Die Versorgungssicherheit sei gewährleistet. «Sollte sich der aktuelle Zeitrahmen zur Erarbeitung einer nachhaltigen Lösung als zu knapp erweisen, besteht die Möglichkeit, die bis Sommer 2022 bestehenden Leistungsvereinbarungen zu verlängern.»
Jordi ist sich jetzt schon sicher, dass auch im Schuljahr 2022/23 die Verhältnisse wie bis anhin weiterentwickeln. «Wir werden innerhalb der drei Institutionen und zusammen mit dem Volksschulamt einen Zuteilungsmechanismus ausarbeiten − zum Wohl der Kinder.»
Die beiden vermeintlichen Gewinner der Submission in den beiden betroffenen Losen werden den Regierungsratsentscheid mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht anfechten. «Wir können das Vorgehen des Regierungsrates nachvollziehen», erklärt Bachtelen-Gesamtleiter Gustav Keune.
«Wir sind aber auch der Meinung, dass das Urteil der Jury in der Submission richtig war. Wir können auf eine lange Erfahrung in diesem Bereich zurückschauen.» Er sei aber daran interessiert, zusammen mit den anderen Institutionen eine gute Lösung zu finden. «Im Sinne des Wohlergehens für die Schülerinnen und Schüler.»
Auch Ruedi Bieri, Präsident des Verwaltungsrates im Zentrum für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigung winkt ab. «Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, gegen den Entscheid Beschwerde einzulegen.» Diese seine Meinung müsse er aber noch im Verwaltungsrat diskutieren.
Mit der heutigen Aufhebung der beiden Vergabeentscheide werden die entsprechenden Beschwerden des Blumenhauses vor Verwaltungsgericht hinfällig. Teilweise hinfällig werden auch die dringliche Interpellation und der dringliche Auftrag von Kantonsrat Philipp Heri. In einer ersten Einschätzung erklärt Heri, dass mit dem Entscheid des Regierungsrates die Submission in den beiden Losen rückabgewickelt worden sei. «Das ist ein Erfolg.» Aber die Diskrepanz zwischen dem Volksschulgesetz, das eine Submission ermöglicht, während die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen Aufträge an Behinderteninstitutionen, Wohltätigkeitseinrichtungen und Strafanstalten ausdrücklich von einer Submissionszwang ausnimmt, diese Diskrepanz will er aufheben. Das bedeute, dass er die dringliche Interpellation wahrscheinlich nicht zurückziehe. Die SVP Bucheggberg-Wasseramt schreibt in einer Mitteilung von einem ersten Erfolg für den dringlichen Volksauftrag zur Rettung des Blumenhauses Buchegg. «Der Druck des Volkes wirkt.» Der bereits von 300 Personen unterschriebene Volksauftrag werde nicht beiseite gelegt. Der Druck auf die Bildungs-Bürokratie müsse aufrechterhalten bleiben. Die Unterschriftssammlung werde deshalb in diesen Tagen abgeschlossen und der Beglaubigungsprozess sei bereits im Gang. «Wir werden uns nicht mit Wischi-Waschi-Lösungen zufriedengeben», erklärt Erstunterzeichner Rémy Wyssmann.
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