Buchegg
Ein herber Rückschlag für Aetinger Projekt

Der Bau von Einfamilienhäusern auf dem Schulhausareal wird stark eingeschränkt.

Gundi Klemm
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Weil nur drei Grundstücke verkauft werden können, gerät die Finanzierung der neuen Wohnsiedlung beim Aetinger Schulhaus in Schieflage.Hanspeter Bärtschi

Weil nur drei Grundstücke verkauft werden können, gerät die Finanzierung der neuen Wohnsiedlung beim Aetinger Schulhaus in Schieflage.Hanspeter Bärtschi

Hanspeter Baertschi

Weil ihr Schulhaus nicht mehr benötigt wurde, hatte der heutige Ortsteil Aetingen drei Jahre vor der Fusion eine Umnutzung des Schulgebäudes ins Auge gefasst. Auch das gemeindeeigene Gelände von rund 2800 Quadratmetern sollte einbezogen werden. Der Regierungsrat hatte diese Zonenplanänderung 2014 genehmigt.

Da das Dorf aber ein Ortsbild von nationaler Bedeutung aufweist und damit einem strengen Ortsbildschutz unterliegt, wurde der mit Sonderbauvorschriften erweiterte Gestaltungsplanentwurf, den Alain Kunz (BSB) und die Kirchberger HPag Architektur vorlegten, einer strengen Prüfung durch kantonale Fachstellen unterzogen. Der Gemeinderat Buchegg – jetzt also zuständig für das ererbte Bau- und Sanierungsvorhaben mit einem geschätzten Kostenumfang von 3,4 Millionen Franken – musste Kenntnis davon nehmen, dass der ansprechende Erstentwurf deutlich redimensioniert werden musste.

«Die Flügel deutlich gestutzt»

Neben der Umwandlung des Schulhauses, seines Anbaus und des Kindergartens, in 12 «bezahlbare» Wohnungen kann das restliche Gelände nur noch durch drei statt sechs Parzellen für Einfamilienhäuser genutzt werden. Dies entgegen der Forderung nach Verdichtung, wie sich Gemeindepräsidentin Verena Meyer wunderte. Die drei Baukörper dürfen nicht höher sein als die bestehenden Gebäude. Dies verändert die Finanzierung des gesamten Vorhabens, dem «die Flügel deutlich gestutzt wurden».

Der Verkauf von nur drei Grundstücken werde das erforderliche Eigenkapital kaum einbringen, hiess es im Rat. Besprochen wurden unterschiedlichste Umsetzungsszenarien, die ebenso den Bau der Erschliessungstrasse und der gedeckten Parkplätze einbezogen. HPag Architekten wollen Ende März drei Varianten mit aktuellen Kostenschätzungen vorlegen. Der Quadratmeterpreis sollte mit 350 Franken kalkuliert werden. Danach muss sich der Rat entscheiden, ob er den Gestaltungsplan öffentlich auflegt oder ob man sich gemeinsam weitere Gedanken zu einer Liegenschaftsstrategie mit Reservezone macht.

Wie den Wald unterhalten?

Nirgendwo im Kanton gibt es so viel Privatwald wie im Bucheggberg. Um zu einer allgemein verbindlichen Lösung für vielschichtige Probleme im Waldwegeunterhalt der fusionierten Gemeinde zu gelangen, referierte Kreisförster Ulrich Stebler über den Stand der Dinge. In den 10 Ortsteilen der Gemeinde Buchegg gibt es drei verschiedene Verantwortungsträger. In fünf Dörfern betreuen die Bürgergemeinden die Waldwege, in Aetingen und Kyburg-Buchegg ist die Einwohnergemeinde zuständig, und in Hessigkofen und Mühledorf bestehen Unterhaltsgenossenschaften. Diese Zuständigkeit fusst auf Waldzusammenlegungen, die von den 1960er- bis 1990er-Jahren erfolgten und die Parzellenzahl auf rund einen Drittel reduzierten.

Grundsätzlich hat der Regierungsrat die Unterhaltspflicht formuliert, da die Nutzung der Waldgebiete durch die Öffentlichkeit und durch die Waldbewirtschaftung sicher gestellt sein muss. Ein neues Problem sind die Holzlaster mit ihrer Breite und ihren Gewichten bis zu 40 Tonnen, die Waldwege erheblich belasten. Gemeinderat Kurt Rufer mahnte eine längerfristige Strategie an, die möglicherweise für eine Verringerung des Waldwegenetzes sprechen würde. Dem hielt Stebler entgegen, dass kein Privatwaldeigentümer auf seinen, die Parzelle erschliessenden Weg verzichten würde.

Zudem bestünden zahlreiche kantonale Waldwegsanierungsprojekte – auch für Privatwaldwege. Um eine Einheitlichkeit im gesamten Gemeindegebiet zu erzielen, machte Stebler mehrere Vorschläge, die nun die kommunale Umwelt-, Weg- und Flurkommission beraten wird.

Gegen «Topf-Modell» der Repla

Gemeindepräsidentin Meyer besprach die bevorstehende Delegiertenversammlung der Regionalplanung Espace Solothurn. Mit dem vorgeschlagenen «Topf-Modell» zur Verteilung der Kosten bei definierten Einrichtungen konnte sich der Rat grundsätzlich nicht einverstanden erklären. Das Modell sei zu stark «zentrumslastig» und lasse den Nutzen für die Landgemeinden nicht erkennen. Zudem wurde angeregt, deren Leistungen und den Erholungswert der Landschaft für Stadtbewohner stärker zu gewichten.