Zwillingsinitiativen
Hände weg von Steuerabzügen und Katasterwert? Das will sich die Solothurner Regierung nicht vorschreiben lassen

Zwei neue Volksinitiativen des «Jetz si mir draa»-Komitees wollen sicherstellen, dass es in den nächsten zehn Jahren zu keinen steuerlichen Mehrbelastungen kommt. Auch wenn er keine Steuererhöhung plant: Der Regierungsrat lehnt beide ab.

Urs Moser
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Zwei Initiativen fordern ein Moratorium, um allfällige steuerliche Mehrbelastungen zu verhindern.

Zwei Initiativen fordern ein Moratorium, um allfällige steuerliche Mehrbelastungen zu verhindern.

Hanspeter Bärtschi

Die sogenannten Zwillingsinitiativen des «Jetz si mir draa»-Komitees verlangen ein Moratorium in zwei Punkten: Es darf bis 2032 keine Revision der Katasterschätzung (Festlegung des Vermögenssteuerwerts von Liegenschaften) geben und bis 2032 darf auch an keinen Steuerabzügen gerüttelt werden. Sprich Steuerabzüge dürfen auf keinen Fall gesenkt werden.

Die zweite Initiative hatte eigentlich primär die Plafonierung des mittlerweile bereits in Kraft gesetzten Pendlerabzugs im Auge, aber da kamen Regierung und Parlament den Initianten mit dem Gegenvorschlag zur Steuersenkungsinitiative zuvor. Die Initiative wurde dann aber nach dem Motto «Wehret den Anfängen» trotzdem eingereicht.

Drohen tatsächlich tiefere Steuerabzüge?

Aus Sicht der Initianten nicht zu Unrecht, wie sich jetzt zeigt. Der Regierungsrat stellt in seiner ablehnenden Stellungnahme zwar nicht gerade tiefere Steuerabzüge in Aussicht, gibt aber zu bedenken: Die Initiative sei rechtlich heikel und würde eine Disharmonisierung im Steuerverfahren fördern. Dann nämlich, wenn der Bund tiefere Abzüge beschliessen sollte und der Kanton nicht nachziehen könnte.

Und: Es ist das erklärte Ziel der Regierung, dass von allfälligen weiteren Steuerentlastungen alle profitieren und nicht nur privilegierte Gruppen. Das heisst: Sie sollen über den Tarif erfolgen und nicht über höhere Abzüge, unter Umständen wären gewisse Abzüge eben sogar tatsächlich zu senken.

Katasterschätzung nur vorübergehend auf Eis

Was die Katasterschätzung betrifft, so liegt die derzeit zwar auf Eis. Die Vernehmlassung war so vernichtend ausgefallen, dass die Vorlage noch einmal komplett überarbeitet werden soll. Nach der Abstimmung über die Initiative «Hände weg vom Katasterwert» – sie ist für kommenden Juni geplant – will der Regierungsrat das Projekt aber wieder vorantreiben. Logisch also, dass er auch diese Zwillingsinitiative ablehnt.

Der Grund: Das Bundesrecht würde eigentlich eine Besteuerung von Grundeigentum nach dem Verkehrswert vorschreiben. Es gibt zwar einen gewissen Spielraum, aber da die Katasterwerte im Kanton Solothurn immer noch auf den Immobilienpreisen von 1970 basieren, sind sie definitiv viel zu tief.

Der Regierungsrat findet es nicht haltbar, den bundesrechtswidrigen Zustand noch einmal zehn Jahre andauern zu lassen. Er betont in seiner Stellungnahme aber wiederholt, dass die Revision «aufkommensneutral» erfolgen soll. Will heissen: Höhere Steuererträge aus der Katasterschätzung sollen durch eine Steuersenkung im gleichen Umfang kompensiert werden.

Auf welchem Weg genau das erfolgen soll, ist die grosse Knacknuss. Der erste Vorschlag – über eine Senkung des Staatssteuerfusses – fiel in der Vernehmlassung durch.