Verkehrsanbindung Thal
Umfahrung Klus: Kanton legt Beschwerde gegen das Verbot ein und geht vor Bundesgericht

Das Solothurner Verwaltungsgericht hat die geplante Umfahrung Klus verboten: Sie sei ein zu grosser Eingriff ins Ortsbild. Gegen diesen Entscheid wehrt sich der Kanton, er geht vor Bundesgericht.

Raphael Karpf
Drucken
Die Umfahrung beeinträchtige den Ortsbild der Klus zu stark, so das Verwaltungsgericht. Der Kanton zieht das Urteil nun vor das Bundesgericht.

Die Umfahrung beeinträchtige den Ortsbild der Klus zu stark, so das Verwaltungsgericht. Der Kanton zieht das Urteil nun vor das Bundesgericht.

Bruno Kissling

Mit der Umfahrung Klus hätte die Stausituation in der Klus entschärft und der Bezirk Thal besser erschlossen werden sollen. Das Projekt lag bereits vor, die benötigte Volksabstimmung wurde auch gewonnen.

Gegen das Projekt wurden allerdings vier Beschwerden eingereicht. Ende Mai hat das Verwaltungsgericht diese Beschwerden gutgeheissen und das Projekt verboten. Das Gericht stützte sich dabei auf ein Gutachten der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und der eidgenössischen Kommission für Natur- und Heimatschutz. Die Klus ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung eingetragen. Die Kommission kam zum Schluss, dass die Umfahrung ein zu grosser Eingriff ins Ortsbild wäre.

Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts wehrt sich nun wiederum der Kanton. Er wird gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht erheben, teilte er am Mittwochmorgen mit. Man würde auch nach vertiefter Analyse der Urteile des Verwaltungsgerichts an folgenden Einschätzungen festheben:

Das Argumentarium des Kantons

  • Der Erschliessungsplan «Verkehrsanbindung Thal» ist aus Sicht des Kantons bewilligungsfähig.
  • Insbesondere erachtet er das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege sowie der Kommission für Natur- und Heimatschutz nach wie vor als mangelhaft.
  • Weiter ist er bei der Interessensabwägung anderer Meinung als das Verwaltungsgericht.