Amtsgericht
Taxifahrer zu Boden gerissen und bestohlen: «Ich bin kein Schläger»

Lukas P. hat im September 2016 am Hauptbahnhof Solothurn einen Taxifahrer zu Boden gerissen und ihm das Portemonnaie geklaut. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilt ihn nun zu einer stationären Massnahme.

Noëlle Karpf
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Am Solothurner Hauptbahnhof hat P. den Taxifahrer von hinten überrascht und zu Boden gedrückt, um anschliessend seine Brieftasche zu leeren. Symbolbild

Am Solothurner Hauptbahnhof hat P. den Taxifahrer von hinten überrascht und zu Boden gedrückt, um anschliessend seine Brieftasche zu leeren. Symbolbild

Hanspeter Bärtschi

«Das war idiotisch.» So spricht Lukas P.* über den Raub, den er letzten September begangen hat. Der 32-Jährige riss damals einen Taxifahrer vor dem Solothurner Hauptbahnhof zu Boden und verlangte 200 Franken. Nachdem ihm der Taxifahrer seine Brieftasche gegeben hatte flüchtete er in Richtung Vorstadt.

Dort wurde er von einem jüngeren Mann an- und festgehalten, bis die Polizei eintraf. Dafür musste sich P. am Montag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verantworten. Der Angeklagte ist geständig und entschuldigte sich während des Prozesses auch bei dem Opfer – dem Taxifahrer – der als Zeuge vorgeladen war. Er sei kein Schläger, erkärte der vorbestrafte P. Verschiedene Faktoren hätten dazu geführt, dass er das Opfer überfallen habe.

Alkohol- und Geldproblem

Einen Lehrabschluss hat der Beschuldigte nie gemacht. P. hat ab und zu temporär gearbeitet und Sozialhilfe bezogen. Zudem war er Alkoholiker und in psychiatrischer Behandlung. Auch sein Vater habe ein Alkoholproblem gehabt, berichtete der Angeklagte. Sie seien oft aneinandergeraten, und er sei deshalb auch zu Hause rausgeflogen. Die Beziehung zu seinem Vater sei zwar schwierig, aber eigentlich gut gewesen. Sein Vater verstarb kurz vor dem überfall letzten September. Um sich neue Kleider für die Beerdigung zu kaufen, hätte P 400 Franken von der Klinik erhalten sollen, so der Beschuldigte.

Schliesslich seien es aber nur 100 gewesen. Das habe zu einem Streit geführt, nach welchem ihm «die Sicherungen durchgebrannt» seien. Er sei auch mit der Ex-Partnerin seines verstorbenen Vaters aneinandergeraten, welche meinte, er solle nicht an die Beerdigung kommen. P. verliess die Klinik, kaufte sich Bier und begann in Solothurn zu trinken. Sein Handy wollte er gegen Drogen tauschen, um Geld für Essen, Alkohol und Kleidung zu bekommen. Er sei aber über den Tisch gezogen worden. Daraufhin stürmte P. Richtung Hauptbahnhof, wo er den wartenden Taxifahrer zu Boden drückte und sagte: «Gib mit 200 Franken, sonst...»

Ungeklärte Widersprüche

Ob diese Worte eine Drohung waren, darüber waren sich die Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht einig. Ebenso wenig darüber, ob der Angeklagte das Opfer auch noch ins Gesicht geschlagen hatte, oder nicht. Zudem sorgte der Deliktbetrag für Diskussion: P. behauptete mehrmals, er habe die Scheine gezählt und nur 100 Franken gestohlen. Im Polizeibericht ist aber von 290 Franken die Rede. Auch der Taxifahrer sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe ihm 290 Franken gestohlen. «Die Aussagen des Zeugen verschlimmern sich im Verlaufe der Untersuchung – zu Lasten des Beschuldigten», sagte Verteidiger Samuel Neuhaus.

So habe der Taxifahrer in früheren Befragungen und auch beim Arzt nichts von Schlägen gesagt. Neuhaus forderte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Therapie. Die Verfahrenskosten seien zudem vom Kanton zu übernehmen, da sein Mandant das Geld nicht habe. Die Staatsanwaltschaft sprach sich ebenfalls für eine therapeutische Massnahme aus.

Es gehe um die Resozialisierung des Täters, und nicht um Vergeltung. Dieser habe keine besonders hinterhältige Tat begannen. Und auch nicht geraubt, um «in Saus und Braus» zu leben. Staatsanwalt Raphael Stüdi ging aber von einem Schlag ins Gesicht und auch von einem gestohlenen Betrag von 290 Franken aus. Wie auch die Verteidiger sagte der Staatsanwalt zudem, P. zeige echte Reue, was ihm positiv anzurechnen sei.

«Eher leichter» Raub

In der Urteilsverkündigung sagte Gerichtspräsident Yves Derendinger, es handle sich um einen eher leichten Raub. Das Gericht gehe davon aus, dass P. den Taxifahrer nicht geschlagen hat. Aber Gewalt angewendet und somit auch in Kauf genommen hat, dass sich das Opfer schwerwiegendere Verletzungen hätte zuziehen können. Auch habe P. dem Taxifahrer gedroht und 290 Franken gestohlen. Aufgrund der schwierigen Lebensgeschichte des Beschuldigten verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer therapeutischen Massnahme, die die Freiheitsstrafe von sechs Monaten aufschiebt. P. sass von vergangenem September bis im Januar bereits in Untersuchungshaft.

Danach begann er einen vorzeitigen Massnahmevollzug in der Thurgauer Klinik Münsterlingen. Er habe eingesehen, dass er eine Therapie machen müsse, sagte der 32-Jährige bei der Verhandlung. Laut psychiatrischem Gutachten leidet dieser auch an einer Autismus-Spektrumsstörung. Er werde nun aber neu abgeklärt: Vermutlich habe er eher ADS, was bei ihm schon als Kind diagnostiziert worden sei, zitierte P. seine jetzige Therapeutin. «Ich schätze meine Chancen nicht schlecht ein», sagte er auf die Frage des Gerichtspräsidenten, wie er denn seine Zukunft sehe. Immerhin sei er nur seit rund einem Jahr trocken. Er wolle auch noch eine Berufslehre machen, Strukuren aufbauen und so sein Leben in den Griff kriegen.

*Name von der Redaktion geändert