Coronavirus
Solothurner Wirtschaftsverbände stehen zu schärferen Massnahmen, üben aber dennoch Kritik

Wirtschaftsverbände stehen grundsätzlich hinter verschärften Coronamassnahmen, fordern aber eine bessere Koordination.

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Lebensmittelmärkte im Freien sind weiterhin zulässig. (Archivbild)

Lebensmittelmärkte im Freien sind weiterhin zulässig. (Archivbild)

Bruno Kissling

Die Handelskammer und der Gewerbeverband veröffentlichten am Mittwochnachmittag eine Mitteilung, in der sie sich zwar grundsätzlich mit einer Verschärfung der Massnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie einverstanden erklärten, aber beklagten, dass die «aktuelle Kakophonie der kantonalen Massnahmen» immer öfter nicht verstanden werde.

Kurz davor hatte man sich beim Kanton prompt schon zu einer Klarstellung zu den tags zuvor beschlossenen Verschärfungen veranlasst gesehen: Ab dem 27. Dezember werden Einkaufsläden und Märkte geschlossen, aber nicht alle Märkte, wie das offenbar fehlinterpretiert wurde. Analog zu den Lebensmittelgeschäften, die offen bleiben, sind auch Lebensmittelmärkte im Freien weiterhin zulässig – unter Vorbehalt der entsprechenden Schutzkonzepte. Das betrifft etwa die Wochenmärkte am Mittwoch und Samstag in Solothurn.

Die Zeit von Alleingängen der Kantone müsse spätestens mit dem Beginn der dritten Welle ein Ende haben, fordern nun die Wirtschaftsverbände, auch wenn man sich bewusst sei, dass die aktuelle Situation insbesondere im Kanton Solothurn äusserst kritisch ist. Es sei damit zu rechnen, dass ohne weitere Massnahmen zwischen Weihnachten und Neujahr das Übertragungsrisiko so stark zunehmen würde, dass die Qualität der medizinischen Grundversorgung in den Spitälern, bei der Spitex und den Alters- und Pflegeheimen nicht mehr aufrechterhalten werden könnte.

Längerfristig wäre es nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaft schädlich, wenn die Epidemie nicht rasch eingedämmt werden kann. Vor diesem Hintergrund würden Handelskammer und Gewerbeverband grundsätzlich hinter einer Verschärfung der Massnahmen stehen. Wenn sich die Kantone nicht rasch besser koordinieren können, müsse aber der Bund wohl oder übel das Heft wieder stärker in die Hand nehmen.

Härtefallprogramm schnell umsetzen

Mit dem im Dezember vom Bund und dem Kanton Solothurn beschlossenen Härtefallprogramm im Umfang von 28,3 Millionen Franken können Unternehmen unterstützt werden, deren Geschäftstätigkeit aufgrund der Massnahmen besonders beeinträchtigt worden ist. Davon sind insbesondere Unternehmen der Eventbranche, Gastronomie, Hotellerie, aber auch Schausteller, Dienstleister der Reisebranche und touristische Betriebe betroffen.

Die Wirtschaftsverbände drängen darauf, dass die À-fonds-perdu-Beiträge und Bürgschaften «rasch und unbürokratisch» ausbezahlt werden. Es sei klar, dass die Abwicklung für die Verwaltung eine grosse Herausforderung ist. Laut Verordnung sei es aber explizit möglich, dass Dritte beigezogen werden können, um Verzögerungen oder Überlastungen auszuschliessen.

Für gewisse Branchen und Betriebe sei die Härtefallregelung keine Lösung. Eine zunehmende Zahl von Firmen beklage keine Umsatzeinbussen von über 40 Prozent, kämpfe aber trotzdem mit abnehmendem Eigenkapital und drohe Konkurs zu gehen. Hier verlangen Handelskammer und Gewerbeverband, dass der Regierungsrat rasch entsprechende zusätzliche Massnahmen im Einklang mit dem Bund prüft und umsetzt, falls sich die Situation nicht schnell bessern sollte. (szr)