Prostitution
Restriktive Regeln für Sexarbeiterinnen im Kanton Solothurn

Es ist das älteste Gewerbe der Welt – und trotzdem kaum geregelt. Jetzt packt der Kanton das Dossier Sexarbeit an. Mit dem neuen Gesetz, das derzeit in der Vernehmlassung ist, anerkennt er die Prostitution und stellt sie anderen Arbeiten gleich.

Lucien Fluri
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Auch für die Strassenprostitution braucht es künftig eine Bewilligung. (Symbolbild)

Auch für die Strassenprostitution braucht es künftig eine Bewilligung. (Symbolbild)

Solothurner Zeitung

«Wir betreten Neuland», sagt Jonas Motschi, Chef des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Wie viele Frauen schweizweit in Sexsalons, Saunaclubs oder auf dem Strassenstrich anschaffen, weiss niemand. «Wir wissen nicht, wie viele Salons es gibt und was in diesen geschieht», sagt Jonas Motschi.

Mit dem neuen Gesetz kann der Staat nun an die Daten gelangen: Denn Prostituierte brauchen neu eine Bewilligung, wenn sie ihre Dienste auf dem Strassenstrich oder in Bordellen anbieten wollen. Und auch Bordellbetreiber und Vermittler im Escortbereich benötigen künftig eine Erlaubnis (vgl. Kasten rechts). «Mit dem Gesetz wissen wir, welche Betriebe es gibt. Man kann Kontrollen durchführen und Bewilligungen entziehen», sagt Motschi.

Drei Auflagen müssen die Frauen für eine Bewilligung erfüllen. Sie müssen volljährig sein, einen Krankenkassennachweis liefern und eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz besitzen. Für AWA-Chef Jonas Motschi birgt das Gesetz zahlreiche Vorteile: Der Kanton hat die Gewissheit, dass jede gemeldete Sexarbeiterin Zugang zu einem Arzt hat, Sozialarbeiterinnen erhalten Zugang zu Bordellen, Salonbetreiber müssen Kondome zur Verfügung stellen und sind für die Sicherheit in ihren Betrieben verantwortlich. Heute gibt es für Betreiber und Sexarbeiterinnen keine Vorschriften. Ausländerinnen müssen einzig über eine Arbeitserlaubnis verfügen.

Keine Hilfe für Sexarbeiterinnen

Fachorganisationen bezweifeln, dass das Gesetz den Frauen viel hilft. «Der Fokus der Massnahmen scheint hauptsächlich der behördlichen Datensammlung zu dienen, nicht aber einer Stärkung der rechtlichen Stellung der Sexarbeiterinnen», sagt Doro Winkler von der Fachstelle für Frauenhandel und Migration in Zürich. Sie kritisiert die «repressiven Massnahmen, die für die Sexarbeiterinnen neue Hürden, vermehrte Kontrollen sowie Bussen bedeuten und sie in die Illegalität und damit Unerreichbarkeit für Beratungsstellen drängen».

Kritik übt auch der Oltner Verein Lysistrada, der sich seit Jahren für bessere Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen auf dem Oltner Strassenstrich einsetzt. «Es ändert sich nichts an den Arbeitsbedingungen, wenn man weiss, welche Frauen im entsprechenden Etablissement arbeiten», sagt Vorstandsmitglied Fiona Gunst. Sie befürchtet, dass viele Frauen keine Bewilligungen einholen werden und somit automatisch in die Illegalität getrieben werden. Zum einen stelle die Bewilligungspflicht für Schweizerinnen, die sich freiwillig prostituierten, eine hohe Hürde dar.

«Es gibt Frauen, die aus einer ökonomischen Notlage heraus freiwillig arbeiten, die sich aber nicht als Sexarbeiterin verstehen und wieder auszusteigen gedenken. Im Moment, wo sie eine Bewilligung einholen, wird ihnen klar: Sie sind mit beiden Beinen im Geschäft.» Zum anderen sei die administrative Hürde auch für Ausländerinnen hoch, die nur kurze Zeit hier seien. Die Gefahr, dass diese illegal arbeiteten, sei gross. «Wer illegal arbeitet, wird ausbeutbar», sagt Gunst. Ausländerinnen, die kein deutsch sprechen, brauchten einen Mittelsmann, um Bewilligungen zu erhalten. «Frauen geraten so in Abhängigkeit.»

Lysistrada befürchtet einen direkten Einfluss auf die Präventionsarbeit. Wer nicht mehr an den bekannten Orten arbeiten dürfe, sei für Lysistrada auch schwieriger zu erreichen. Zudem seien die Frauen sehr mobil, in jedem Kanton gebe es aber wieder andere Prostitutionsgesetze. «Für die Frauen bedeutet es einen Stress, alle Gesetze zu kennen. Für uns macht das die Situation schwieriger. Wir müssen dann Gesetze erklären. Die Frauen werden weniger ein Ohr für die Gesundheitsprävention haben.»

Mehr Arbeit für die Polizei

Zahlreiche positive Aspekte gewinnt dem Gesetz dagegen Ulrich Pfister ab. «Wir können die Szene besser regulieren», sagt der Kommandant ad interim der Stadtpolizei Olten. Bei Kontrollen auf dem Strassenstrich sei heute die Ausländergesetzgebung das einzige Kontrollkriterium. «Mit der Berufsausübungsbewilligung können wir unterscheiden, wer dorthin gehört und wer nicht.»

Zudem habe man die Gewissheit, dass eine Krankenkasse vorhanden sei. Kritisch beurteilt Pfister, dass nur die Prostituierten Sanktionen fürchten müssen. Schaffen sie an Orten an, wo dies nicht erlaubt ist, werden sie sanktioniert. Die Freier, die dorthin kommen, werden nicht belangt. «Man kann sich fragen, warum das Gesetz nur bei den Prostituierten Sanktionen vorsieht», sagt Pfister.

Oltens Sicherheitsdirektorin Iris Schelbert anerkennt den guten Willen hinter dem Gesetz. Schelbert befürchtet aber, dass die Kontrollarbeit der Polizei zunehmen wird. Dies sieht auch Jonas Motschi so. «Wer Auflagen macht, muss diese auch kontrollieren», sagt der AWA-Chef. Trotz der Regeln werde es wie bis anhin einen Graubereich geben. «Das älteste Gewerbe wird es weiterhin geben und es wird Leute geben, die die Regeln umgehen.»