Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) erntet Kritik von der Solothurner Regierung: Diese hat «kein Verständnis für die fragwürdige Dienstleistung» der SAB für den Verein «Lebensraum ohne Grossraubtiere».
Den Stein ins Rollen brachte Kantonsrat Mathias Stricker (SP, Bettlach): Ihm stiess sauer auf, dass die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete die Geschäftsstelle des Vereins «Lebensraum ohne Grossraubtiere» führt. Um so mehr, als die SAB weitgehend durch Mitgliederbeiträge von 23 Kantonen (darunter Solothurn) finanziert werde.
Damit, so schreibt Stricker in seiner Kleinen Anfrage «Luchse im Kanton Solothurn», würden die Kantone «militante Raubtiergegner unterstützen, welche den verfassungsmässigen Schutz der einheimischen Fauna aufheben wollen».
Stricker will deshalb von der Regierung wissen, ob Solothurn «in letzter Konsequenz» nicht aus der SAB austreten wolle. Tatsächlich, so die Regierung in ihrer Antwort, «widerspreche das Ziel des Vereins ‹Lebensraum ohne Grossraubtiere› dem Bundesgesetz über Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel». Ebenso sei dieses Ziel «grundsätzlich unvereinbar» mit der Politik des Kantons gegenüber dem Luchs und auch kommenden Grossraubtieren».
Besser wäre Schadensprävention
Anstelle dieser «fragwürdigen Dienstleistung, die im Widerspruch zur Gesetzgebung zum Schutz wildlebender Tiere steht, hätte von der SAB viel eher eine Unterstützung zur Schadensprävention erwartet werden dürfen», hält die Solothurner Kantonsregierung fest. Sie erachtet zwar einen «derzeitigen Austritt aus der SAB als unverhältnismässig», will aber im Rahmen der Direktorenkonferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft «mit den anderen Kantonen eine Änderung des Verhaltens der SAB bewirken».
Mit ihrer Kernaufgabe, sich gezielt auf die Erhaltung der dezentralen Besiedelung und gegen den Rückzug aus sogenannt «potenzialarmen Räumen» einzusetzen, wirkt die SAB nach Meinung der Regierung denn durchaus «auch im direkten Interesse des Kantons».
Die Luchs-Dichte nimmt zu
Das permanente kantonale Monitoring zeigt, dass der Luchs in den steilen, felsdurchsetzten und grossen Jurawäldern der ersten und zweiten Jurakette, aber auch gegen das Baselbieter Hügelland nach wie vor optimale Bedingungen findet. Dies führt der Regierungsrat in seinen Antworten zu weiteren Fragen Strickers aus. Habe die Zahl selbstständiger Luchse pro 100 Quadratkilometer im Winter 2009/10 noch 1,36 betragen, sei es im Winter 2012/13 bereits eine geschätzte Dichte von 2,07 selbstständigen Luchse gewesen.
Bezüglich Luchsschäden heisst es, dass in den Jahren 2010 bis 2015 im Kanton nachweislich drei Nutztiere (zwei Schafe, eine Ziege) durch den Luchs gerissen worden. In der gleichen Periode habe der Abschuss von Rehwild stetig zugenommen und im letzten Jahr mit 2062 erlegten Tieren gar den höchsten Stand seit 16 Jahren erreicht. Offensichtlich sei, dass dort, wo der Luchs häufig vorkomme, «der Einfluss des Grossraubtiers deutlich zu spüren» sei: dies namentlich im Leberberg, im Thal und im Bereich Unterer Hauenstein. Dort sei die Intensität der Jagd dem Grossraubtier angepasst worden. Auf die Jagderträge im ganzen Kanton gesehen, scheint der Luchs gemäss Kantonsregierung «keinen direkten Einfluss zu haben».
Ausdrücklich wird betont, dass von der Jagdverwaltung an die Jagdreviere jährlich eine Entschädigung für die Luchspräsenz geleistet werde: «Diese Entschädigung entspricht einer Pachtzinsreduktion von rund 17 Prozent und hilft mit, die Akzeptanz des Luchses unter den Jägern im betroffenen Gebiet zu fördern».