Mit der Sanierung von defekten Schächten und offenen Schachtdeckeln will man die Belastung von Oberflächengewässern durch Pflanzenschutzmittel reduzieren. Mit der Aktion «Ersatz Schachtdeckel und Schachtinstandstellung» beteiligt sich der Kanton Solothurn an den Kosten.
Im September 2017 hat der Bund den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Das Ziel: mit entsprechenden Massnahmen die Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu reduzieren.
Auf Basis des kantonalen Massnahmenplans wurden schweizweit bereits grosse Anstrengungen zur Verringerung des PSM-Einsatzes unternommen. Zum Beispiel mittels Sensibilisierung in Aus- und Weiterbildungen oder der Förderung von Anbauverfahren mit reduziertem PSM-Einsatz. Die Einsatzmengen seien seit 2008 schweizweit denn auch um rund 14 Prozent zurückgegangen, wie die Solothurner Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt.
Eine weitere Möglichkeit, die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, sei, den Eintrag in Oberflächengewässer zu verringern. Über offene oder defekte Schächte im Ackerland oder an Feldrändern können mit dem Regenwasser Rückstände von PSM in Gewässer gelangen.
Mit der Aktion «Ersatz Schachtdeckel und Schachtinstandstellung» unterstützt der Kanton Solothurn Gemeinden sowie Grundeigentümerinnen und -eigentümer bei der Sanierung der Schächte, wie es weiter heisst. Mit dieser vergleichsweise einfachen Massnahme könne eine grosse Wirkung erzielt werden.
Der Regierungsrat hat deshalb gemäss Mitteilung aus dem Investitionsbudget für Strukturverbesserungsmassnahmen eine Tranche von 250’000 Franken für die Umsetzung der Aktion bewilligt. Diese läuft vorerst bis ins Jahr 2027.
Die erwähnten Schächte seien oft Teil von Entwässerungssystemen im Ackerland. Diese machten die Flächen überhaupt für die Nahrungsmittelproduktion nutzbar und würden so zur Ernährungssicherheit beitragen. (sks)
Gemeinden oder Genossenschaften können als Werkeigentümerinnen von Schächten ein Beitragsgesuch beim Amt für Landwirtschaft einreichen. Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Betroffene melden sich diesbezüglich bei ihrer Gemeinde. Der Kanton könne sich mit Strukturverbesserungsbeiträgen bis zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Dies gilt im Kulturland für den Ersatz von offenen beziehungsweise defekten Schachtdeckeln durch neue geschlossene Schachtdeckel (ohne Pickelloch) und für die Instandstellung defekter Schächte, die mit einem geschlossenen Schachtdeckel versehen sind oder es noch werden. Das entsprechende Merkblatt ist auf der Website des Amtes für Landwirtschaft verfügbar.