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Kanton Solothurn
Die Pensionskasse Solothurn (PKSO) senkt auf den 1. Januar 2019 den Umwandlungssatz von 6,02 auf 5,5 Prozent. Für die 55- bis 65-Jährigen wird die damit verbundene Renteneinbusse mit einer Kompensationszahlung auf das Altersguthaben etwas abgefedert.
Die anhaltende Tiefzinsphase und die Tatsache, dass die Menschen immer älter werden und damit länger Rente beziehen, habe die Verwaltungskommission dazu bewogen, den "markanten Schritt" zu vollziehen, heisst es in der Mitteilung der PKSO vom Mittwoch.
Als Kompensation zur Senkung des Umwandlungssatzes erfolge gleichzeitig eine altersabhängige Erhöhung der Altersguthaben. Laut PKSO wurden dafür seit 2015 Rückstellungen vorgenommen, um die einmalige Leistung finanzieren zu können.
Versicherte ab dem 55. Altersjahr erhalten auf dem Altersguthaben per 31. Dezember 2018 abgestuft eine Erhöhung zwischen 1,5 und 9,5 Prozent. Das kostet die Pensionskasse knapp 68 Millionen Franken.
Gleichzeitig seien Massnahmen beschlossen worden, die einen "unverhältnismässigen Nutzen aus der Kompensation verhindern", heisst es weiter. So würden zur Berechnung der Gutschrift nur Einlagen bis zum 30. April 2017 berücksichtigt. Zudem müsse ein Versicherter mindestens fünf Beitragsjahre aufweisen, um den vollen Zuschlag zu erhalten.
Bei den Risikoleistungen werde der Erhalt des bisherigen Niveaus angestrebt. Als temporäre Mindestrente bis zum Alter 65 werde neu ein Wert von 70 Prozent des versicherten Lohnes festgelegt. In Fällen, in denen die Invalidenrente aufgrund der Altersguthaben unter diesem Wert liegt, gleicht die PKSO bis zum 65. Altersjahr die Differenz mit einer Invalidenzusatzrente aus.
Zusätzlich wird neu ergänzend eine Ehegatten-Zusatzrente eingeführt. Diese Anpassungen erhöhen die Kosten der Risikoversicherung um rund einen Fünftel. Die PKSO geht davon aus, dass die derzeitigen Risikobeiträge weiterhin für die Finanzierung der Risikoleistungen ausreichen.
Bereits auf den 31. Dezember hatte die PKSO den technischen Zinssatz von 2,5 auf 2,25 Prozent reduziert. Sie reagierte damit auf die schwierige Situation an den Kapitalmärkten.
Der technische Zinssatz ist die wichtigste Grundlage für die Berechnung der Rentenverpflichtungen. Es handelt sich dabei um eine fixe Verzinsung, die in das Rentenkapital eingerechnet wird.