Arbeitsmarkt
Kommt neue Hoffnung für Langzeitarbeitslose auf?

Die Zusammenarbeit von Arbeitslosenversicherung und sozialen Diensten wird im Kanton Solothurn auf eine neue Basis gestellt. Ausgesteuerte Sozialhilfeempfänger sollen bei der Stellensuche von den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV unterstützt werden. Man erhofft sich davon mehr Erfolge bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

Urs Moser
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Auch längst ausgesteuerte Sozialhilfeempfänger sollen die Beratungsleistungen der Arbeitsvermittlung beanspruchen können. Bei den Sozialdiensten geht man allerdings davon aus, dass nur ein kleiner Teil ihrer Klienten auch wirklich für das Programm in Frage kommt.

Auch längst ausgesteuerte Sozialhilfeempfänger sollen die Beratungsleistungen der Arbeitsvermittlung beanspruchen können. Bei den Sozialdiensten geht man allerdings davon aus, dass nur ein kleiner Teil ihrer Klienten auch wirklich für das Programm in Frage kommt.

Hanspeter Bärtschi

Der Begriff ist zwar etwas sperrig: interinstitutionelle Zusammenarbeit. Was dahinter steckt, ist so kompliziert aber auch wieder nicht. Die Mitarbeiter der Sozialdienste sind nicht unbedingt Arbeitsmarktprofis und die Personalberater der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) keine Sozialhilfe-Sachverständigen. Also soll die Zusammenarbeit an den Schnittstellen so organisiert werden, dass möglichst niemand zwischen Stuhl und Bank fällt und Sozialhilfebezüger, die dazu willens und fähig sind, bessere Chancen zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt haben.

Regeln für Zusammenarbeit

Nach der Schliessung der Case-Management-Stelle zur Unterstützung von Langzeitarbeitlosen mit sogenannten Mehrfachproblematiken vor bald einem Jahr (vgl. Box rechts) beschliesst der Regierungsrat nun nächsten Dienstag, wie es mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Kanton Solothurn weiter gehen soll. Die Ämter für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und für soziale Sicherheit haben zusammen mit dem Einwohnergemeindeverband und Vertretern von Sozialdiensten ein Konzept dazu erarbeitet. Die Regierung muss nun noch grünes Licht geben, damit das AWA Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit den einzelnen Sozialregionen abschliessen kann.

Vollendete Tatsachen

Im März 2007 wurde eine kantonale Case-Management-Stelle zur Betreuung komplexer Fälle für Lösungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt eingerichtet. Die Stelle wurde vergangenen Juni wieder geschlossen, nachdem von verschiedenen Seiten Optimierungsbedarf bei den Prozessen für die arbeitsmarktliche Integration reklamiert wurde. Durch die Professionalisierung der Sozialdienste und mehr Integrationsaufgaben für die IV kam es auch zu Doppelspurigkeiten. Der Auftrag zum Betrieb der Case-Management-Stelle ist aber ausdrücklich im Sozialgesetz verankert, ihre Aufhebung muss also noch mit einer Gesetzesänderung legitimiert werden. Mit einer Vorlage an das Parlament wurde zugewartet, weil zu Beginn nicht klar war, ob die neu aufgegleiste Zusammenarbeit von Arbeitslosenversicherung und Sozialdiensten ihrerseits eine Anpassung rechtlicher Grundlagen bedingt. Dies ist nicht der Fall, die Regierung dürfte sich an einer der ersten Sitzungen nach den Sommerferien mit der Streichung des Case Management aus dem Sozialgesetz
befassen. (mou)

Darin geht es unter anderem auch um Finanzierungsfragen. Der Vorstand des Einwohnergemeindeverbands hat am Mittwoch bereits zugestimmt, am Donnerstag wurden Vertreter der Sozialregionen an einer Informationsveranstaltung mit den Einzelheiten vertraut gemacht. Was offenbar viele gar nicht wissen: Auch wer keinen Anspruch mehr auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung hat, behält das Recht, sich auf seinem Gemeindearbeitsamt zur Stellenvermittlung anzumelden. Und nur wer zur Stellenvermittlung angemeldet ist, hat die Chance, von der Meldepflicht offener Stellen in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit zu profiteren. Die Zusammenarbeitsvereinbarung sieht nun vor, dass die Sozialdienste unter ihren «Kunden» diejenigen identifizieren, die ihnen am ehesten auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar erscheinen und diese zur Unterstützung bei der Stellensuche durch die RAV anmelden. Dort werden sie dann von den RAV-Personalberatern auch gleich behandelt wie jemand, der noch Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhält.

Strenges Regime

Was simpel klingen mag, ist nicht selbstverständlich. Um Leerläufe ohne Erfolgsaussicht zu vermeiden, musste zum Beispiel zuerst einmal sichergestellt werden, dass man beim AWA und den Sozialdiensten vom gleichen spricht, wenn von Arbeitsmarktfähigkeit die Rede ist. Zur Abklärung des Potenzials, die bei den Sozialdiensten erfolgt, gibt es eine Checkliste: möglicher Beschäftigungsgrad (mindestens 50 Prozent), Qualifikationen, bisherige Arbeitsbemühungen etc., aber auch Sozialkompetenzen wie Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Lernbereitschaft. Zur Zielgruppe gehören auch Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, als «arbeitsmarktfähig» in die RAV-Beratung aufgenommen wird aber nur, wer bereits über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau A2) verfügt. Es herrscht ein strenges Regime. Wer mehr als einmal seine Mitwirkungspflicht verletzt, zum Beispiel die mit dem RAV vereinbarten Bewerbungsbemühungen nicht erfüllt oder einen Termin unentschuldigt verpasst, fliegt aus dem Programm und wird umgehend von der Stellenvermittlung abgemeldet. Da es sich um Klienten handelt, die keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung erhalten, gibt es auf der Seite der RAV auch keine weiteren Sanktionsmöglichkeiten. Hingegen droht bei Versäumnissen, dass die Sozialdienste bei entsprechenden Rückmeldungen der RAV eine Kürzung der Sozialhilfe verfügen.

Wer für das Projekt ausgewählt wurde, hat dafür auch die Chance, wieder von Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu profitieren: von sogenannten arbeitsmarktlichen Massnahmen, die je zur Hälfte vom Bund und den Kantonen finanziert werden. Das sind zum Beispiel Sprachkurse, Ausbildungspraktika oder Einarbeitungszuschüsse. Den Kantonsanteil sollen im vorliegenden Fall die Sozialregionen, sprich die Gemeinden übernehmen. In den nun abzuschliessenden Vereinbarungen ist deshalb festgehalten, dass die Sozialdienste entsprechende Kostengutsprachen für die Teilnahme ihrer Klienten an arbeitsmarktlichen Massnahmen leisten müssen. Im Gegenzug entfallen die Beiträge der Gemeinden an die eingangs erwähnte Case-Management-Stelle. Man rechne unter dem Strich nicht mit Kostenverschiebungen, sagt AWA-Chef Jonnas Motschi. Wenn der Regierungsrat am Dienstag erwartungsgemäss grünes Licht gibt, soll es sofort losgehen mit der Unterzeichnung der Zusammenarbeits-Vereinbarungen, damit ab Juli die ersten Sozialhilfebezüger zur Stellenvermittlung angemeldet werden können.

An der Informationsveranstaltung für die Sozialdienste wurde allerdings klar: Man nimmt das Projekt dort zwar schon positiv auf, geht aber eher davon aus, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Klienten tatsächlich für die Anmeldung zur Stellenvermittlung in Frage kommt.