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Kanton Solothurn
Amtsgericht Olten-Gösgen beschäftigt sich mit Messerstecherei im Bahnhof Olten von 2018.
Als Konrad* am frühen Abend des 21. April 2018 die Martin-Disteli-Unterführung im Bahnhof Olten durchschreitet, kann er nicht anders. «Lass die Frau los!», ruft er in Richtung des jungen Mannes, der für dessen weibliche Begleitung offenbar eine Bedrohung darstellt. Konrad eilt der (bis heute unbekannten) Frau zu Hilfe.
Die Zivilcourage wird ihm zum Verhängnis, denn er rechnet nicht mit der Gewaltbereitschaft von Meriton*. Der stösst den Störenfried weg, kassiert von Konrad dafür einen Faustschlag ins Gesicht, und schon liegen die Männer am Boden. Als sie sich aufrappeln, geht Meriton mit dem Klappmesser auf Konrad los.
Er sticht mehrmals auf ihn ein, trifft Bauch, Oberkörper und Arme. Erst als es Konrad gelingt, den Angreifer an den Armen festzuhalten, hört die Messerstecherei auf. Zwei herbeigeeilte Mitarbeitende des Sicherheitsdienstes helfen, Meriton zu neutralisieren. Für Konrad beginnen bange Minuten. Er verliert eineinhalb Liter Blut; ein Hieb war so stark, dass ihm gar eine Rippe durchtrennt wurde. Mit Glück kommt das Opfer mit dem Leben davon.
Am Montag musste sich Meriton vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen antraben. Der Zustand Konrads sei kritisch gewesen, blickt Staatsanwältin Stefanie Humm in ihrem Plädoyer zurück auf den verhängnisvollen Abend. Der Beschuldigte habe eine «absolute Geringschätzung des menschlichen Lebens» offenbart. Die Staatsanwältin fordert für den heute 25-jährigen in der Schweiz aufgewachsenen Kosovaren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung 13 Jahre Haft und 10 Jahre Landesverweis.
Der Beschuldigte – akkurat gekleidet in ein schwarzes Hemd, graue Jeans, schwarze Schuhe, königsblauer Blazer, mit Kurzhaargelfrisur und schwarzer Brille – sprach leise, gab aber Auskunft auf die Fragen von Amtsgerichtspräsident Valentin Walter. An manche Details erinnerte er sich, an andere nicht. Als er das Messer gezückt habe, «war ich mit der Situation einfach überfordert und nicht ganz bei Sinnen», er habe Konrad einfach von sich fernhalten wollen.
Das Geschehen lässt kaum Interpretationsspielraum zu, denn der Tathergang ist auf dem Überwachungsvideo zu sehen. Konrad, der als Privatkläger und Auskunftsperson an der Verhandlung teilnahm, erklärte, noch heute in gewissen Situationen unter den Folgen der Verletzungen zu leiden. Seine Anwältin fordert für Ihren Mandanten 15'680 Franken Schadenersatz und eine Genugtuung von 40'000 Franken sowie die volle Deckung möglicher künftiger Kosten, die im Zusammenhang mit der Tat anfallen könnten.
Verteidiger Daniel R. Frey wies in seinem Plädoyer daraufhin, dass die vermeintliche Auseinandersetzung seines Mandanten mit dessen weiblicher Begleitung eine Blödelei gewesen sei. Überdies sei Meriton unter erheblichem Alkohol- (1,97 Promille) und Drogeneinfluss (Kokain, Amphetamine) gestanden. Das Gericht müsse berücksichtigen, dass sein Mandant deshalb nicht in der Lage gewesen sei, den Willen für eine Tötung aufzubringen; Vorsatz sei deshalb nicht gegeben.
Der Verteidiger forderte eine «möglichst milde» Freiheitsstrafe, «maximal drei Jahre». Ausserdem sei ihm möglichst nur ein kleiner Teil der Gerichtskosten zu übertragen, dies wegen der prekären Verhältnisse seines Mandanten, der laut Staatsanwaltschaft bereits 2019 auf einem Schuldenberg von 65'000 Franken gesessen sei.
Von einem Landesverweis sei abzusehen, so Frey, weil der Beschuldigte sein ganzes Leben hier verbracht habe, an Multipler Sklerose leide und die medizinische Versorgung in Kosovo nicht gewährleistet sei. Meriton sei deshalb ein Härtefall, den man trotz geltender Bestimmungen nicht des Landes verweisen dürfe. Das Urteil wird nächste Woche eröffnet.
* Namen geändert