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Auch bei der Solothurner Ärztegesellschaft gab es schon Meldungen wegen der umstrittenen Kirschblüten-Gemeinschaft – es blieb aber auch hier jeweils bei vagen Vorwürfen. Aufgrund dieser wollen nun einige Krankenkassen die Kirschblütler genauer unter die Lupe nehmen.
Einmal mehr ist die Kirschblütengemeinschaft in den Schlagzeilen. Gegen die Gemeinschaft aus Lüsslingen-Nennigkofen ist eine Aufsichtsanzeige eingereicht worden. Dies, weil ein Mitglied sich bei einem Vortrag letzten Sommer vor der Solothurner Ärztegesellschaft dahin gehend geäussert hatte, dass Sex zwischen Patient und Therapeut nicht grundsätzlich auszuschliessen sei. Bislang hatte die Anzeige aber keine Konsequenzen. Wie die früheren Fälle ehemaliger Mitglieder, die berichteten, an Therapieseminaren käme es zu sexuellen Handlungen oder Drogenabgaben. Für die Anschuldigen fehlten stets die Beweise, schrieb diese Woche der Solothurner Regierungsrat, der sich mit den Kirschblütlern befasst hat.
Ähnlich tönt es auf Nachfrage bei der Solothurner Ärztegesellschaft. Bereits vor über 10 Jahren waren die Kirschblütler hier Thema. Eine Verurteilung hat es aber nie gegeben, wie Michel Meier, Rechtsanwalt der Ärztegesellschaft, betont. Besteht der Verdacht, dass ein Arzt gegen die Standesordnung – eine Art Berufskodex – verstossen hat, kann bei der Ärztegesellschaft Meldung erstattet werden. Die Ombudsstelle kümmert sich um Streitigkeiten, die Standeskommission überprüft Anzeigen. Bei tatsächlichem Fehlverhalten kann die Gesellschaft Bussen erteilen oder Ärzte ausschliessen. «Einen groben Verstoss gegen die Standesordnung durch Kirschblütler gab es nie», stellt Meier fest.
Die letzte konkrete Meldung zur Gemeinschaft liege zudem Jahre zurück. Der damalige Knatsch zwischen zwei Ärzten konnte mit einem Vergleich geregelt werden. Zwar seien der Gesellschaft auch schon Vorwürfe bezüglich der Kirschblütler zu Ohren gekommen. Mehr aber nicht. Auch nach Verweis auf die Ombudsstelle und die Standeskommission seien konkrete Beschwerden ausgeblieben. «Wir schauen nicht weg – aber ohne Beweise können wir nichts machen.»
Auf die Frage, wie denn die Ärztegesellschaft selbst die Kirschblütler-Gemeinschaft in Bezug auf Einhaltung der Standesordnung einschätzt, sagt Meier: «Es ist nicht Aufgabe der Gesellschaft, dies zu beurteilen.» Dafür gebe es die Standeskommission. Vorverurteilen wolle man niemanden.
Krankenkassen zahlen für Behandlungen von anerkannten Ärzten oder Psychotherapeuten, wie es sie auch bei der Kirschblüten-Gemeinschaft gibt. Es gibt Versicherungen, die die Gemeinschaft bereits genauer anschauen – und überprüfen, ob deren Behandlungsformen «zweckmässig» sind, wie es beim Krankenkassenverband Santésuisse heisst.
«Grundsätzlich gilt, dass ein anerkannter Arzt über die Grundversicherung abrechnen kann»; so Matthias Müller, Leiter Kommunikation. Ob die derzeitigen Abklärungen Konsequenzen hätten und wie diese aussehen könnten, sei noch offen.