Kanton Solothurn
Der Regierungsrat befürwortet den Datenaustausch mit Krankenversicherern

Im Krankenversicherungsgesetz soll neu ein Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern verankert werden. Zudem sind Anpassungen beim Risikoausgleich vorgesehen. Der Regierungsrat befürwortet die vorgesehenen Anpassungen.

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Der Bundesrat hat am 17. November 2021 eine Vorlage zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Mit dieser soll ein elektronischer Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern nach einem einheitlichen Verfahren eingeführt werden. Zudem sind Anpassungen beim Risikoausgleich für Versicherte vorgesehen, die im Ausland wohnhaft sind.

Der Solothurner Regierungsrat befürwortet den elektronischen Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern, wie er mitteilt. Er erachte diesen Austausch als wichtiges Instrument zur Überprüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht und zur Vermeidung von Doppel- und Mehrfachversicherungen.

Eng und frühzeitig einbinden

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Kantone und Versicherer bei der Ausgestaltung des elektronischen Datenaustausches nach einem einheitlichen Verfahren eng und frühzeitig einzubinden sind.

Vorbehaltlose Unterstützung durch den Regierungsrat findet hingegen der beabsichtigte Einbezug in den Risikoausgleich von Versicherten, die im Ausland wohnhaft sind und gleichzeitig einen engen Bezug zur Schweiz haben.

Dies stelle eine Angleichung an die aktuellen Gegebenheiten dar und setzt den Solidaritätsgedanken konsequent um, heisst es in der Mitteilung. Auf Zuspruch stösst ebenso, dass Personen, die aufgrund unbekannten Aufenthalts nicht mehr kontaktiert werden können, vom Risikoausgleich ausgenommen werden sollen. (sks)