Grenchen
Zeichen gegen «Alki-Szene» und fürs Gewerbe: Neu gilt auch auf dem Marktplatz ein Alkoholverbot

Auf dem Grenchner Marktplatz dürfen sich in der Coronakrise nicht nur keine Gruppierungen von mehr als fünf Personen bilden, neuerdings darf dort auch kein Alkohol mehr getrunken werden. Genau wie im Bereich des Sandkastens.

Andreas Toggweiler
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Leerer Marktplatz in der Coronakrise. (Archiv)

Leerer Marktplatz in der Coronakrise. (Archiv)

Andreas Toggweiler

Die Stadtpolizei Grenchen hat nach Rücksprache mit dem städtischen Sonderstab Corona entschieden, für das Areal des Marktplatzes ein generelles Alkoholverbot zu erlassen. «Damit will man das Entstehen von Gruppen von über fünf Personen weiterhin verhindern. Das Aufstellen von Sitzgelegenheiten bleibt untersagt», heisst es in einer Medienmitteilung des kommunalen Sonderstabes Corona.

Hintergrund dieser Regelung sei nicht zuletzt der Unmut der Bevölkerung und der Gastrobetriebe gegenüber der «Alki-Szene» auf dem Marktplatz, erläutert Polizeikommandant Christian Ambühl den Entscheid. «Die Wirte müssen ihre Lokale weiterhin geschlossen halten, während diese Leute mit mitgebrachtem Bier ihre Gelage abhalten», so Ambühl.

Katz und Maus Spiel mit der Polizei beenden

Immer wieder hätten sich auch mehr als fünf Personen zusammengefunden. «Zwar kontrolliert die Polizei regelmässig, und dann sieht es jeweils gut aus. Doch kaum ist die Polizei weg, kommen die Leute wieder.» Diesem Katz-und-Maus-Spiel will nun Ambühl mit der Sonderregelung ein Ende setzen. Diese erfolge denn auch befristet und gestützt auf die aktuellen Corona-Sondermassnahmen des Bundes.

Verboten ist der Alkohlkonsum bereits heute im Bereich des Kinderspielplatzes (Sandkasten).
Will man mit der Massnahme nicht einfach die Gelegenheit benutzen, um die umstrittene Szene auf dem Marktplatz einfach loszuwerden? Viele sehen in diesen Menschen auch die schwächsten Glieder der Gesellschaft.

Massnahme auf dem Buckel der Schwächsten?

«Dieser Vorwurf wird bestimmt kommen», sagt Ambühl dazu. Er könne aber hinter der Massnahme stehen. «Es geht hier um eine Güterabwägung bei der Einschränkung der persönlichen Freiheit. «Während die Restaurants nicht einmal ihre Gartenterrassen öffnen dürfen und die meisten diszipliniert zu Hause bleiben, dürfen wird auch von dieser Personen eine gewisse Solidarität erwarten.» Es seien viele Gespräche geführt worden, die leider jeweils nur für kurze Zeit gefruchtet hätten.

Zu beachten sei ferner, dass die Massnahme nur für die Zeit gelte, bis die Restaurants wieder öffnen dürfen. «Die Rede war bisher von frühestens 8. Juni, doch sind ja diesbezüglich zurzeit noch Verhandlungen im Gang.»

Ambühl ist sich auch bewusst, dass sich die Szene jetzt verlagern könnte. «Damit ist eigentlich zu rechnen und das lässt sich weitgehend auch nicht vermeiden», räumt der Polizeikommandant ein. Aus diesem Grund bleibe auch der Stadtpark bis auf Weiteres gesperrt. Diesen werde man erst wieder öffnen, wenn der Bundesrat seinen Aufruf zum Zuhausebleiben zurücknehme.

Regelung gilt ab Donnerstag, 23. April

Die Massnahme des Alkoholverbotes soll am Donnerstag im Grenchner Stadanzeiger (amtliches Publikationsorgan) publiziert werden und auch ab diesem Datum (23. April) bis Widerruf gelten. Das Verbot wird ebenfalls mit Informationstafeln vor Ort kommuniziert.

Was das Verhalten der Bevölkerung in den vergangenen letzten Tagen (Wochenende) betreffe, zeigt sich Ambühl im Übrigen zufrieden. «Die Massnahmen wurden gut eingehalten, es zeigt sich aber auch allmählich eine gewisse Ungeduld. Dies ist auch am Verkehr ersichtlich, der wieder spürbar zugenommen hat.»

Wie geht es mit dem Lockdown generell weiter in Grenchen? Ambühl, der Stabschef des städtischen Sonderstabes, verweist auf den diesbezüglichen Fahrplan des Bundesrates mit den Fixpunkten personenbezogene Dienstleistungen und Garten/Baumärkte (27. 4), Obligatorische Schulen und Geschäfte sowie Märkte (10. Mai).

Markt ab Woche 20 wieder möglich

«Das heisst, dass auch bei uns ab 11. Mai der Markt wieder durchgeführt werden kann.» Die Marktfahrer seien aber aufgefordert, dafür ein entsprechendes Konzept (Z. B. für Social Distancing» auszuarbeiten. «Es kann aufgrund der immer noch geltenden Schutzverordnungen nicht ein Markt im Normalbetrieb durchgeführt werden», mahnt Ambühl.

Auch was weitergehende Öffnungen ab 8. Juni betreffe, werde eine solche nur bewilligt, wenn ein Schutzkonzept besteht und vorgelegt werden kann. «Hier muss dem Gewerbe dringend geraten werden, diese Konzepte bereits jetzt vorzubereiten, damit sie eine Chance haben, eine Öffnung vorzunehmen.»