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Für 14 Tage können die Pläne für den Windpark auf der Bauverwaltung eingesehen werden. Die Einsprachefrist läuft bis zum 26. November. Der Gemeinderat hat sich bereits mit dem Projekt befasst und beurteilte das finanzielle Risiko als tragbar.
Ab Mittwoch liegt in der Bauverwaltung Grenchen das Baugesuch für den Windpark Grenchenberg auf. Im August hatte die SWG mitgeteilt, dass sie das Baugesuch parallel zum noch nicht abgeschlossenen Nutzungsplanverfahren auflegen will.
Dieses Vorgehen sei mit dem Kanton und der Stadt abgesprochen, um die Behandlung durch die kommunalen und kantonalen Instanzen zu vereinfachen.
Es erfolge denn auch vorbehältlich der Genehmigung der Teilzonen- und Gestaltungspläne mit den zugehörigen Sonderbauvorschriften, heisst es in der Baupublikation. Gegen jene Pläne haben Windparkgegner bereits Beschwerde beim Kanton erhoben und auch angekündigt, diese bis vor das Bundesgericht weiterzuziehen.
Das Baugesuch umfasst die sechs Windkraftanlagen samt ihren elektrischen Komponenten in der Kraftwerkgondel bzw. im Turm.
Nicht Gegenstand der Auflage ist das Unterwerk, für welches das eidgenössische Starkstrominspektorat zuständig ist. Das Baugesuch umfasst aber auch so etliche Bundesordner. Dazu gehört auch die Befestigung der Zufahrtstrassen. Die Einsprachefrist läuft bis zum 26. November.
Noch am Dienstagabend hatte sich der Grenchner Gemeinderat in geheimen Verhandlungen mit dem Windpark befasst. Der Stadtpräsident beauftragte die Verwaltung mit einer Risikobeurteilung für das Grossprojekt mit einem Investitionsvolumen von 35 Millionen.
«An seiner Sitzung vom 10. November 2015 nahm der Gemeinderat die Risikoanalyse zum Projekt zur Kenntnis und kam zum Schluss, dass die finanziellen Risiken selbst beim vorgelegten «Worst Case»-Szenario tragbar sind», heisst es dazu in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Der Gemeinderat beurteile nach Beratung das finanzielle Risiko des Projektes für die Stadt Grenchen als vertretbar, insbesondere auch deshalb, weil in den Modellrechnungen vorsichtig geplant wurde.
Das vorgelegte «Worst Case»-Szenario, das vorsieht, dass der Park gebaut wird, jedoch nie in Betrieb geht, habe «eine sehr tiefe Eintretens-Wahrscheinlichkeit und wäre selbst dann für die SWG noch tragbar». Die finanziellen Risiken aus dem Betrieb sei ebenfalls als gering einzustufen.
Die Basis für die Risikobeurteilung bildeten die zahlreichen Vorprüfungen und Projektanalysen der SWG. Die Berechnungen basieren auf Annahmen und Messungen von den beteiligten Unternehmungen und Experten.
Die Stadt gehe davon aus, dass diese nach den gängigen Standards erfolgt sind und die möglichen Abweichungen in die Risikoanalyse eingeflossen sind. Was die Stadt Grenchen nicht abschliessend beurteilen kann, sind die Auswirkungen der beim Regierungsrat gegen den Teilzonen- und Gestaltungsplan hängigen Beschwerden.
«In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass Verzögerungen zu einer Verteuerung des Projekts führen können.»
Die Konzessionsgelder, welche die SWG der Stadt Grenchen jährlich bezahlen muss, seien gebührenfinanziert und somit nicht abhängig vom jeweiligen Rechnungsergebnis der SWG, schreibt die Stadt.
Stadtpräsident François Scheidegger und Gemeinderat Heinz Müller traten als Präsident resp. Mitglied des Verwaltungsrates der SWG bei der Behandlung des Geschäftes in Ausstand.