Grenchen
Wieder ein Sommer ohne das beliebte Kinder-Planschbecken

Schwarzpeterspiel um kaputten Brunnen in Wohnsiedlung obere Freimatt. Seit zwei Jahren liegt dieser auf dem Trockenen und niemand scheint sich dafür verantwortlich zu fühlen.

Daniela Deck
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Seit Jahren warten die Anwohner auf die Sanierung des Beckens in der Freimatt.

Seit Jahren warten die Anwohner auf die Sanierung des Beckens in der Freimatt.

AT

An heissen Sommertagen sind Planschbecken für kleine Kinder das Grösste: Auch wenn das Wasser kaum knietief ist und für den Geschmack der Erwachsenen wenig Erfrischung bietet, die Kleinen wähnen sich im siebten Himmel. Unzählige Eltern stellen deshalb ein aufblasbares Becken in den Garten.

SIA-Normen: Alle in den Ferien

Als wäre die «Brunnenfrage» nicht schon kompliziert genug, weil sich Vorschriften und Planung gegenseitig blockieren: Die dafür geltenden Sicherheitsnormen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) sind nur über ein gebührenpflichtiges Internetportal zugänglich. Obwohl die SIA-Normen landesweit gelten, bleiben sie damit der Öffentlichkeit verschlossen. Die direkte Anfrage bei der SIA-Fachstelle in Zürich bringt auch keine Klarheit: Die gesamte zuständige Abteilung sei in den Ferien, mit einer Antwort sei erst in zwei oder drei Wochen zu rechnen. (dd)

Es geht auch anders, wie ein familienfreundlicher Architekt in der Wohnsiedlung Freimatt im Süden der Stadt bewies. Als die Blöcke nördlich der Freiestrasse vor gut 20 Jahren gebaut wurden, legte er im Zentrum der Überbauung nicht nur einen Spielplatz an, sondern auch einen Brunnen als gemauertes Planschbecken mit Sitzbänken rundherum.

Die Idee: Während sich die Kinder im Wasser vergnügen, diskutieren die Eltern rundherum über Gott und die Welt. So haben sie ihre Sprösslinge sicher im Blick und können soziale Kontakte pflegen.

Petition stiess auf taube Ohren

Das war einmal. Natürlich pflegen Eltern und Kinder ihre Freundschaften und Animositäten weiterhin, doch das Wasserbecken ist leer. Offenbar wurde es nicht erst diesen Sommer aus dem Verkehr gezogen, sondern schon vor zwei Jahren.

Der Protest betroffener Eltern blieb erfolglos, wie Mirjam Kipfer bestätigt. Sie hat sich mit ihrem Mann engagiert für ihre Wohnsiedlung eingesetzt: «Nach 20 Jahren ist es ganz normal, dass die Infrastruktur Abnutzungserscheinungen zeigt. Wir haben letztes Jahr in der Überbauung fast 200 Unterschriften für die Sanierung des Spielplatzes und damit des Brunnens gesammelt und die Petition bei der Hausverwaltung eingereicht. Wir haben auch angeboten, bei kleinen Arbeiten zu helfen. Vielleicht hätten wir zusätzlich eine Kopie an die Hauseigentümer schicken sollen. Jedenfalls wurden bis zu diesem Frühling weder der Spielplatz saniert noch der Brunnen wieder in Betrieb genommen.»

Was seit dem Frühling geschah, kann Mirjam Kipfer nicht sagen. Die Familie ist weg gezogen; der Brunnen ist nach wie vor leer.

Brunnen hat Wasserschaden in der Tiefgarage verursacht

Auf der Hausverwaltung ist zum trocken gelegten Planschbecken keine Auskunft erhältlich. Das sei Sache der Eigentümerin, heisst es auf Anfrage. Der Sprecher der Basler Versicherungen, Amos Winteler, erklärt: «Das Wasserbecken in der Freimatt ist nicht mehr dicht. Insbesondere die Leitungen sind undicht, und das Wasser vom Brunnen hat bis in die Einstellhalle durchgedrückt und dort Wasserschäden verursacht. Ausserdem ist das Becken nicht mehr auf dem neusten Stand der Sicherheitsvorschriften.»

Wie diese genau aussehen, kann Winteler nicht sagen. «Wir haben die Frage nach den aktuellen Vorschriften via Hausverwaltung bei der Baubehörde deponiert und warten auf Antwort.»

Erst nach der Klärung den geltenden Sicherheitsstandards könne entschieden werden, ob das Becken abgerissen, saniert oder neu gebaut wird - und wie viel das kostet.

Zuständigkeit unklar

Auf der Baudirektion kann sich nach Auskunft des Sekretariats derzeit niemand an eine Anfrage zum Freimatt-Brunnen erinnern. Überhaupt sei die Stadt dafür nicht die geeignete Anlaufstelle, da es sich um ein privates Grundstück und überdies nicht um einen bewilligungspflichtigen Neubau handle.

Bei der Anfrage beim Rechtsdienst des kantonalen Bau- und Justizdepartements zeigt sich, dass die Frage nach der Zuständigkeit tatsächlich eine Knacknuss ist. Rudolf Eng erklärt das so: «Anders als zum Beispiel bei der Luftreinhaltung, also etwa bei Gerüchen und Abgasen sowie bei Lärm, gilt bei Immobilien keine allgemeine Sanierungspflicht. So gelten für ein Haus, das 1970 gebaut wurde, zum Beispiel die Isolationsvorschriften von 1970. Bei diesem Wasserbecken müsste man zuerst wissen, ob ein Neubau oder nur eine kleine Reparatur geplant ist.»

Auch ohne Planschbecken: Das Leben in der Freimatt geht weiter und auch die Vermarktung ihrer Wohnungen. Enttäuschte Kinder und frustrierte Eltern scheinen die Hausverwaltung nicht zu kümmern. Jedenfalls hat sie auf dem Internetportal Homegate vor kurzem eine Freimatt-Wohnung mit dem Foto des Brunnens ausgeschrieben – in gefülltem Zustand, versteht sich.