Fachleute haben den Grenchner Industrievertretern die Unternehmenssteuerreform gründlich erklärt. Sie wird in diesen Kreisen als unerlässlich angesehen.
Es war anspruchsvolle Materie, welche die Wirtschaftsvertreter am Frühstücksanlass des Industrie- und Handelsverbandes Grenchen IHVG erwartete. So tauchte Andreas Frey, Leiter Steuern und Recht bei der BDO AG in Solothurn, bis in die Details der Unternehmenssteuer ein und erläuterte beispielsweise die Funktionsweise der sogenannten Patentbox. Mit ihr können beispielsweise Gewinne aus Patenten zu 90 Prozent als steuerfrei herausgerechnet werden. Dies allerdings mit beträchtlichem Aufwand, der sich laut Frey längst nicht für alle Firmen lohnen wird.
Plakativer seine Aussage, wonach gemäss einer Studie damit zu rechnen sei, dass 65 Prozent der sogenannten Statusgesellschaften abwandern würden, wenn die Unternehmenssteuerreform III nicht angenommen würde. Diesen Gesellschaften drohe ein «Fiskalschock», wenn für sie die Gewinnsteuer von heute 8 bis 12 Prozent auf neu 20 bis 22 Prozent steigen würde.
Die Entwicklung der Unternehmenssteuern sei trotz zwei Steuerreformen eine Erfolgsgeschichte. Denn seit der Einführung des Holdingprivilegs 1995 und weiteren Verbesserungen 1998 habe sich das Steueraufkommen der Unternehmen in etwa verfünffacht.
Nun muss die Bevorzugung dieser Gesellschaften auf internationalen Druck aufgegeben werden, wie Roland Schaller, Leiter Firmenkunden bei der Credit Suisse Mittelland, weiter darlegte. Die Steuerreform sei die adäquate Antwort darauf und ermögliche es dem Kanton Solothurn gleichzeitig, auch im interkantonalen Steuerwettbewerb einen gewaltigen Schritt vorwärtszukommen: «Von der Steuerbelastung für Unternehmen her gesehen würde der Kanton Solothurn nach Zug und Schwyz auf den Platz 3 vorrücken.»
Daniel Probst, Direktor der Solothurner Handelskammer, sieht darin eine grosse Chance für den Kanton Solothurn als Unternehmensstandort. Probst äusserte die Hoffnung, dass die Regierung noch vor der Abstimmung weitere Eckpunkte der kantonalen Umsetzungsvorlage veröffentlicht und damit Befürchtungen der Gemeinden zerstreuen könne.
Fakt ist, dass Kanton und Gemeinden insgesamt 145 Mio. Fr. Mindereinnahmen gewärtigen müssen. Hier verlangte François Scheidegger als Vizepräsident des Einwohnergemeindeverbandes vom Kanton ein deutlicheres Signal, dass die Gemeinden bei den mit 150 Mio. noch höher angesetzten Kompensationszahlungen aus der Bundesebene (Finanzausgleich usw.) nicht zu kurz kommen.