Beschluss 
Wegen Corona geschlossen: Das Velodrome erhält einen Härtefallbeitrag des Sportfonds

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Das Velodrome musste am 17. März 2020 definitiv schliessen.

Das Velodrome musste am 17. März 2020 definitiv schliessen.

Hanspeter Bärtschi

Mitte Juli gelangte die Stiftung Velodrome Suisse als Eigentümerin des Tissot Velodromes mit einem Gesuch um finanzielle Unterstützung an den Sportfonds. Dies im Sinne einer Härtefallregelung nach der Schliessung aufgrund der Corona-Pandemie.

Zur Begründung führten die Gesuchsteller aus, dass seit der definitiven Schliessung des Velodromes am 17. März 2020 eine finanzielle Ernstlage drohe. Trotz Ausschöpfung der vorhandenen Instrumente des Bundes – Kurzarbeitsentschädigungen – könnten die zu erwartenden hohen Verluste nicht aus eigener Kraft abgefedert werden.

Der Sportfonds hat seine Richtlinien wegen der Pandemie angepasst. Gemeinnützige Institutionen, die aufgrund der Massnahmen zur Verminderung des Übertragungsrisikos und zur Bekämpfung des Coronavirus existenziell gefährdet sind, können auf Antrag der Sportkommission mit einem Härtefallbeitrag unterstützt werden. Der Regierungsrat anerkennt die Stiftung als gemeinnützige Institution.

Der Schweizer Sport soll im Rahmen eines Stabilisierungspaketes für Schäden im Zusammenhang mit Covid-19 finanzielle Hilfe von 95 Mio. Franken. erhalten, haben Bundesrat und Parlament beschlossen. Die Verbände sind aufgefordert, nachzuweisen, wie sehr sie finanziell unter den Massnahmen gegen das Coronavirus gelitten haben. Ein Teil des Stabilisierungspakets geht auch an den Radsport. Die Stiftung Velodrome Suisse hat beim Verband Swiss Cycling bereits ein Gesuch eingereicht. Die Regierung gewährt nun Subsidiarität: Eine Beitragszusprechung aus dem Sportfonds sei selbst dann möglich, wenn später ein Bundesbeitrag geleistet würde, allerdings müsste dieser angerechnet werden.

Man habe mit dem Antrag auf Kurzarbeitsentschädigungen alle gesetzlichen Massnahmen ausgeschöpft, um die Liquidität und die Löhne zu sichern, und auch sonst alles unternommen, die Kosten so tief als möglich zu halten: Arbeiten, die normalerweise an Externe vergeben werden, erledigt jetzt das eigene Personal.

Aufgrund der Covid-19-bedingten finanziellen Gefährdung des Velodrome Suisse, des nationalen Charakters sowie des Umfangs und der Bedeutung der Sportanlage erscheint es dem Regierungsrat angemessen, der Stiftung Velodrome Suisse einen einmaligen Härtefallbeitrag von 350'000 Franken für die Aufrechterhaltung der Sportinfrastruktur zuzusprechen. (rrg)