Haben oder nicht haben. Das ist für Bayram Ygit die entscheidende Frage. Die Bar im Untergeschoss seines Restaurants möchte der «Feldschlösschen»-Wirt zum Fumoir umfunktionieren. Der Verwaltungsgericht hat über einen neuen Raucherraum zu urteilen.
Doch das Gesundheitsamt hat das Gesuch abgelehnt. Eine Ablehnung, die Ygit nicht einfach so akzeptiert. Er hat beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Gerichtspräsident Beat Stöckli war gestern vor Ort, um sich ein Bild von der Situation machen zu können. «Das wird eher schwierig», meinte er gleich zu Beginn des Augenscheins.
Ygits Wunsch, ein Fumoir einzurichten, kommt jedenfalls nicht von ungefähr. Wegen des Rauchverbots hat er spürbar weniger Kunden, sagt er. Die Geschichte der Bar spricht Bände: Sie wurde bisher von einem eigenständigen, eingemieteten Wirt geführt. Doch der sprang Mitte dieses Jahres ab. Als Nichtraucherbar hat der Betrieb offenbar nicht mehr rentiert. Bayram Ygit blieb darauf sitzen.
Wirt hat Anpassungen gemacht
Provisorisch wurde der Raum in den vergangenen Wochen bereits als Fumoir genutzt. Nicht zur völligen Zufriedenheit des Wirts, da die Serviceangestellten bei jeder Bestellung die Treppe hoch und runter müssen. Gerne würde Ygit deshalb direkt im Fumoir ausschenken. «Ich finde, wir haben hier die besseren Voraussetzungen als manch anderer Wirt, der schon ein Fumoir hat», erklärte er dem Gerichtspräsidenten. Der Hauptteil des Betriebes befindet sich ein Stockwerk höher, besser könne ein Nichtraucherabteil doch nicht getrennt sein von einem Raucherabteil. Doch gemäss kantonalem Rauchverbot darf sich ein Fumoir in Ausstattung, Atmosphäre und Grundangebot nicht wesentlich von den übrigen Räumen unterscheiden.
Darin sah Gerichtspräsident Stöckli das Hauptproblem. «Das hier sieht aber immer noch wie eine eigenständige Bar aus.» Ausserdem darf ein Fumoir keinen eigenen Eingang haben. An Stöcklis Kritik änderte die Tatsache, dass Ygit nach vorgängiger Absprache mit dem Gesundheitsamt die Türfalle und die «Bar»-Beschriftung am Eingang zur ehemaligen Bar entfernt hatte, nichts.
Wintergarten keine Alternative
Sein Urteil wird das Verwaltungsgericht voraussichtlich noch diesen Monat fällen, sagte Stöckli. Und noch einmal: «Das dürfte schwierig werden.» Ygit würde doch besser seinen Wintergarten als Fumoir nutzen, fügte der Gerichtspräsident an.
Doch das kommt für den Wirt vorerst nicht infrage. Im Winter sei es zu kalt, um die Fenster geöffnet zu lassen. In eine Heizung und Lüftung müsste er viel Geld investieren. «Ausserdem scheint mir die ehemalige Bar einfach am geeignetsten. Wenn man dort nicht mehr rauchen darf, kann ich mit dem Raum nicht mehr viel anfangen.» Mieten werde ihn wohl keiner mehr.