Grenchen
Warum die Werkhof-Mitarbeiter den Strassenrand von Hand jäten

In den Sommermonaten kann man auf Grenchens Strassen immer wieder Equipen des Werkhofs begegnen, die lediglich mit Spitzhacken und anderem Kleingerät bewaffnet, dem Unkraut zu Leibe rücken.

Andreas Toggweiler
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Alles Handarbeit: Die Stadtbauamts-Mitarbeiter Urs Grütter (rechts) und Giuseppe Onorate jäten auf der Freiestrasse.

Alles Handarbeit: Die Stadtbauamts-Mitarbeiter Urs Grütter (rechts) und Giuseppe Onorate jäten auf der Freiestrasse.

Andreas Toggweiler

Gerade in diesen feuchtwarmen Tagen lassen die Wetterbedingungen nicht nur Salat, Radieschen und Tomaten spriessen, sondern auch das Unkraut.

Kein Zuckerschlecken jedenfalls in der grössten Hitze des Tages kleine Pflänzchen aus dem Asphalt herauszukratzen. «Wir machen das immer so, weil es den Vorschriften entspricht», erklärt Werkhof-Mitarbeiter Urs Grütter, den wir beim Jäten auf der Freiestrasse antreffen. Sprichts und widmet sich zusammen mit seinem Kollegen Giuseppe Onorate wieder den Pflanzen, welche hartnäckig zwischen dem Trottoir und der Fahrbahn emporwachsen.

Werkhof hat viel zu tun

Das Jäten und Mähen ist während der Sommermonate eine der Hauptaufgaben des Werkhofes. «So zwischen zwei und vier Mann sind während dreier bis vier Monaten pro Jahr mit diesen Tätigkeiten voll ausgelastet», erklärt Werkhof-Leiter Gerhard Kirchhofer. Herbizide würden dabei keine eingesetzt.

Man könnte die Polizei rufen, aber keiner tuts

Was die Anwendung von Unkrautvernichtern durch Privatpersonen betreffe, erfahren die Behörden nur gelegentlich von Verstössen, oft durch Denunzianten. «Es sind meistens Personen, die nicht aus Sorge um die Natur anrufen, sondern weil sie Krach mit dem Nachbarn haben», erklärt Werner Friedli vom kantonalen Amt für Umwelt. Eigentlich müssten diese Leute der Polizei anrufen, die den Sachverhalt unschwer feststellen könne. «So mutig sind sie dann auch wieder nicht.» Das bestätigt Hugo Kohler, stv. Kommandant der Stadtpolizei Grenchen. In letzter Zeit habe man keine Anzeigen wegen unerlaubten Einsatzes von Herbiziden erhalten und auch selber keine gemacht.

Vor dem Unkraut sind übrigens nicht alle gleich. Die SBB und andere Bahnen haben einen Persilschein, was das chemische Bekämpfen von Gräsern auf dem Trassee betrifft. Denn das Gras, so befürchtet man, könne die Schienen beschädigen. (at.)

«Wenn das nur alle so machten, würde ich nichts sagen», meint Silvia Sachs. Die Rentnerin vom Hubelweg beobachtet gelegentlich Nachbarn, die das Unkraut auf dem Vorplatz mit der Giftspritze bekämpfen. «Ob die Leute wohl wissen, dass das verboten ist?», meint sie. Es sei übrigens schon komisch. Im Garten, wo immerhin Lebensmittel produziert würden, sei der Einsatz von allerlei Chemie erlaubt, auf der Garageneinfahrt hingegen nicht. «Ich glaube, das wissen die meisten gar nicht», vermutet sie. Und die Regelung findet sie auch nicht gerade logisch.

Garten hält fit

So oder so würde sie im Garten keine Herbizide einsetzen, betont sie. In ihrem «Pflanzblätz» am oberen Stadtrand, den sie von einem Bekannten zur Bewirtschaftung erhielt, jäte sie alles von Hand und hofft, dass sie auch weiterhin ohne Schneckenkörner auskomme. «Gartenarbeit ist fast wie Sport. Sie bedeutet Bewegung in der freien Natur. Und dazu gehört auch das Jäten.»

Auch im Familiengarten rufe man immer wieder auf, den Chemie-Einsatz möglichst gering zu halten, erklärt Vereinspräsident Josef Marti. Spezielle Richtlinien bezüglich Chemieeinsatz in den Statuten des Vereins gebe es hingegen nicht. Ausser, dass jedermann den Wegabschnitt vor seiner Parzelle bis in die Mitte unkrautfrei zu halten habe.

Ob auch hier bisweilen Chemie zum Einsatz kommt? Josef Marti weiss es nicht. Es wäre jedenfalls nicht erlaubt. Für den Einsatz der Herbizide gibt es nämlich klare staatliche Richtlinien. Sie sind auch der Grund, warum die Werkhof-Mitarbeiter am Strassenrand von Hand jäten. «Grundsätzlich gilt, dass auf verdichteten Flächen keine Herbizide eingesetzt werden dürfen», bestätigt Werner Friedli vom kantonalen Amt für Umwelt. Das heisst, auf Wegen, (Vor-)Plätzen und Dachterrassen sind Herbizide tabu. Grund ist, dass die chemischen Wirkstoffe auf versiegelten Oberflächen nicht ins Erdreich gelangen und dort allmählich abgebaut, sondern von nächsten Regen weggeschwemmt werden und in die Gewässer gelangen. Deshalb sei der Herbizid-Einsatz auf Landwirtschaftsflächen oder auch auf Rasen weniger problematisch.

«Obwohl die Vorschrift schon seit über zehn Jahren gilt, ist sie vergleichsweise wenig bekannt», räumt Friedli ein. Sogar einzelne Werkhöfe von Gemeinden müssten gelegentlich daran erinnert werden. «Die Werkhöfe der drei Städte verhalten sich aber vorbildlich», betont er.

Er vermutet dahinter auch ein Generationenproblem. «Jüngere Werkhof-Mitarbeitende sind sich der Problematik des Chemieeinsatzes wohl eher bewusst als ältere, die sich von früher gewohnt waren, mit Chemie zu arbeiten.» Die verbreitete Unkenntnis der Anwendungsbeschränkung ist offenbar auch dem Gesetzgeber bewusst. Eine «Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung» schreibe neuerdings vor, dass auf den Packungen der Unkrautvernichter steht, wo
sie nicht angewendet werden dür-
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