Der Vorstand des Windparkgegner-Vereins von Pro Grenchen will seine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan vor Verwaltungsgericht weiterziehen. Dafür brauche man noch finanzielle Mittel.
Der Regierungsrat hatte den 153 von Pro Grenchen organisierten Einsprechern letzte Woche die Beschwerdelegitimation verweigert. Die Einsprecher seien nicht mehr betroffen als andere Einwohner der Region Grenchen und damit nicht zur Einsprache legitimiert, wurde dies begründet.
Laut Pro Grenchen Vorstandsmitglied Jürg Allemann hat der Verein jetzt beschlossen, diesen Regierungsentscheid vor Verwaltungsgericht anzufechten. Dazu müsse ein Gerichtskostenvorschuss von 3000 Franken geleistet werden.
Geld brauche der Verein auch, um die Anwaltskosten zu decken, weshalb man auf die Unterstützung der Mitglieder angewiesen sei. Als Mäzen sei Ernst Thomke immer noch an Bord, bestätigt Allemann.
Für die Argumentation vor Verwaltungsgericht gebe es verschiedene Ansatzpunkte. So stelle sich die Frage, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung neu aufgegleist werden müsse, wenn doch die Regierung argumentiere, Einwohner von Arch könnten mehr von der Sichtbarkeit betroffen sein als die Einsprecher. Auch schaffe der geplante zusätzliche Windpark auf angrenzendem Berner Boden völlig neue Voraussetzungen und mache eine gesamtheitliche Betrachtung nötig.