Grenchen
Vandalen reissen Wahlplakate ab – doch auch die Polizei greift ein

Vandalen haben letzte Woche etliche Wahlplakate zerstört und abgerissen. Doch auch die Stadtpolizei musste etliche einsammeln.

Oliver Menge
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Michael Herzog, Leiter Kommissariat Verkehrspolizei, mit den entfernten Wahlplakaten im Polizeidepot im Werkhof.

Michael Herzog, Leiter Kommissariat Verkehrspolizei, mit den entfernten Wahlplakaten im Polizeidepot im Werkhof.

Oliver Menge

Die Aufregung war gross letzte Woche, als in einer Nacht-und- Nebel-Aktion eben erst frisch aufgehängte Wahlplakate an der Archstrasse beim Flughafenkreisel abgerissen wurden. SVP-Gemeinde- und Kantonsrat Richard Aschberger, der die Bescherung beim Vorbeifahren sah, nahm sich die Zeit, die Plakate am Abend wieder aufzuhängen. Auffallend sei gewesen, dass ausschliesslich die Plakate der bürgerlichen Kandidaten für den Nationalrat und Ständerat, also FDP, SVP und GLP abgehängt worden seien, sagt er auf Anfrage.

Was den Politiker, der selber nicht kandidiert, dann aber vollends verärgerte, war der Umstand, dass Tage später die Vandalen erneut zuschlugen. Diesmal offenbar ausgerüstet mit Zangen und Messer, zerstörten sie die Plakate regelrecht und schmissen sie zum Teil ins benachbarte Wiesland. «Es regt mich einfach auf, dass die Arbeit der Parteien einfach so zunichtegemacht wird, es gibt noch immer gewisse Anstandsregeln, an die man sich halten sollte», so Aschberger.

Plakate von bürgerlichen Kandidaten wurden abgerissen.

Plakate von bürgerlichen Kandidaten wurden abgerissen.

zvg

Auch die Stadtpolizei hat Plakate entfernt

Doch es waren nicht nur Vandalen, welche dafür sorgten, dass einige Plakate nicht mehr dort hängen, wo sie die Kandidierenden und ihre Helfer aufgehängt hatten. Auch die Stadtpolizei musste einige Wahlplakate entfernen, weil sie nicht regelkonform platziert worden waren, wie Michael Herzog, Leiter Kommissariat Verkehrspolizei, erklärt.

«Wir haben rund 20 Plakate entfernt, weil sie an Orten platziert waren, wo sie die Sicherheit im Strassenverkehr enorm beeinträchtigten.» Herzog berichtet von Plakaten, die unmittelbar vor Kreiseln, mitten auf Kreuzungen oder vor Fussgängerstreifen aufgestellt wurden. «Automobilisten könnten dann verleitet werden, auf die Plakate zu schauen, statt auf den Fussgängerstreifen.» Oder sie wurden zu nahe an die Fahrbahn gestellt. Sowohl an der Solothurnstrasse, der Bielstrasse und auch an Strassen im Stadtzentrum wurden etliche Plakate eingesammelt. Sie wurden von Mitarbeitenden der Stadtpolizei im Werkhof eingelagert, so wie auch schon vor vier Jahren. «Dort kann man sie auch wieder abholen.»

Aktuell sei jetzt alles weitgehend in Ordnung, sagt Herzog, wenn auch einzelne Plakate, insbesondere an der Archstrasse, recht nahe am Fahrbahnrand stünden. «Aber ‹millimeterlen› wollen wir nicht, so lange die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist.»

Eigentlich wäre alles klar geregelt

Der Gesetzgeber legt grossen Wert auf die Verkehrssicherheit. Eine Interkantonale Arbeitsgruppe zur einheitlichen Beurteilung sowie Anwendung von Werbung und Reklamen im Strassenraum hat ein Merkblatt herausgegeben, welches eine einheitliche Anwendung in den Kantonen Aargau, Baselland, Bern, Luzern, Solothurn, sowie in der Stadt Zürich vorsieht. Das Merkblatt kann im Internet heruntergeladen werden.

Hier einige nicht abschliessende Beispiele:

Nicht erlaubt ist das Anbringen oder Aufstellen von Plakaten an oder in Kreiseln, in Sichtzonen bei Ausfahrten, an oder unmittelbar bei Verkehrssignalen. Innerhalb von 20 Metern vor und nach einem Fussgängerstreifen sind Plakate ebenfalls verboten, wie auch in dichter Folge entlang der Strasse. An Kreuzungen, wo sie die Sicht verdecken oder auf der Innenseite von Kurven sind keine Plakate erlaubt. Auch dürfen sie Fussgänger auf Gehwegen nicht behindern.

Grundsätzlich muss die Freihaltezone neben der Fahrbahn eingehalten werden. Das Anbringen von Plakaten an Gemeindeeigenen oder kantonseigenen Kandelabern ist verboten. Auch dürfen ausserhalb der Bauzone keine fahrbaren Reklameträger, wie Anhänger, aufgestellt werden.