Im Streit um die Bedingungen für die Mitarbeitenden bei der Umstellung vom Mehrschicht- auf den Einschichtbetrieb in der Swatch-Zifferblattfabrik in Grenchen haben sich die Sozialpartner geeinigt.
Dies geht aus einer Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft Unia und der Swatch-Tochter Eta hervor, die der Redaktion vorliegt.
Unter anderem wird die Schichtzulage erst nach einer Frist, welche der Kündigungsfrist des Mitarbeitenden entspricht, entfallen. Und diese beginne für die am 30. November 2016 angekündigten Aufhebung des Schichtbetriebes am 1. Januar 2017.
Zudem soll im Werk 18, eben die neue Zifferblattfabrik, bis Ende April eine Personalkommission eingesetzt werden, in welcher sämtliche Tätigkeitsbereiche vertreten sein müssen. Zuvor hatte die Unia der Eta vorgeworfen, bei der Umsetzung zur Einführung des Einschichtbetriebes «den GAV in mehrfacher Hinsicht verletzt zu haben».
Man habe die Personalkommission und die Gewerkschaft nicht einbezogen und die Information sei für die Angestellten zu kurzfristig und ungenügend ausgefallen. Die Eta wies die Vorwürfe zurück. Man halte die GAV-Bedingungen ein und gehe teilweise gar darüber hinaus. Zudem seien die betroffenen Personen – 121 von 230 – fristgerecht informiert worden. (FS)