Ungleiche Ellen

Andreas Toggweiler
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Stellen Sie sich vor, Sie machen im Parkhaus einen Parkschaden an einem abgestellten Fahrzeug. Eine Untersuchungsstelle würde aktiv und der Vorfall würde mit Angabe der Autonummer im Internet veröffentlicht. Wenn Sie Pilot sind, ist das normal. Der kleinste Zwischenfall mit Blechschaden auf irgendeinem Flugplatz in der Schweiz landet mit der ganzen Immatrikulation der beteiligten Flugzeuge auf einem öffentlichen Portal des Bundes.

Als Automobilist können Sie eine Massenkarambolage verursachen, aber eine Autonummer wird unter keinen Umständen je veröffentlicht. Datenschutz und Privatsphäre gehen hier vor. Nicht so in der Fliegerei. Hier wird jeder kleinste Fehler oder jede Panne sofort behördlich untersucht und publiziert. Selbstverständlich sind die Piloten angehalten, jeden Zwischenfall auch unverzüglich selber den Behörden zu melden.

Das ist übrigens keine Kritik an diesem System. Denn Sicherheit geht in der Fliegerei über alles und das ist auch gut so. Behördliche Berichte der Zwischenfälle zeigen auf, wie die Prozeduren noch sicherer gemacht werden können. Auch bei einem «Parkschaden», oder einem Beinahe-Unfall, also wenn am Ende dann doch nichts passiert ist. Untersucht wird alles. Dies einfach einmal als Denkanstoss an uns Autofahrer.