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Die Regierung plädiert jetzt plötzlich auch für einen «ungeschmälerten» Schutz der Witi. Damit sei aber eine Flugpistenverlängerung nach Osten immer noch möglich, heisst es aus dem Rathaus.
Der Volksauftrag mit den Titel «Für den vollständigen Erhalt der Witischutzzone» wird im Kantonsrat einiges zu reden geben. Gestritten werden dürfte dabei insbesondere auch um den Sinn einzelner Worte. «Der Regierungsrat wird beauftragt, sich für den ungeschmälerten Schutz der bestehenden Witi-Schutzzone zwischen Solothurn und Grenchen einzusetzen.» So lautet die Formulierung des Volksauftrags, der die geplante Pistenverlängerung des Grenchner Flugplatzes gleichsam verunmöglichen soll.
Felix Glatz-Böni, der grüne Kantonsrat aus Bellach, hat mit seinen Parteikollegen im vergangenen Herbst 400 Unterschriften für den Witischutz – und gegen das Prestigeprojekt der Wirtschaft gesammelt. Um der Möglichkeit einer Verlängerung der Flugpiste nicht gänzlich den Riegel zu schieben, schlug die Regierung Anfang Mai in ihrer Stellungnahme zum Volksauftrag eine bedeutend weniger restriktive Formulierung vor. «Der Regierungsrat setzt sich für den Schutz der Landwirtschafts- und Schutzzone Witi zwischen Solothurn und Grenchen ein.» Der Schutz soll also nicht «ungeschmälert» sein und auch nicht zwangsläufig die «bestehende» Zone betreffen. An seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien hat der Regierungsrat jetzt beschlossen, den Vorschlag der kantonsrätlichen Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (Umbawiko) zu unterstützen. Dieser hält aber am «ungeschmälerten» Schutz fest. Dieser Schutz soll aber nicht unbedingt die «bestehende» Schutzzone betreffen.
Warum plädiert die Regierung jetzt doch plötzlich für einen «ungeschmälerten» Schutz» der Witi? Wie Bau- und Justizdirektor Roland Fürst gestern auf Anfrage deutlich machte, will die Regierung damit nicht signalisieren, dass sie von der Option Pistenverlängerung abrückt. Auch mit dem jetzigen Formulierungsvorschlag sei weiterhin eine Abwägung der Interessen der Wirtschaft und des Landschaftsschutzes möglich, ist Fürst überzeugt. Dies habe gerade auch die Diskussion in der Umbawiko gezeigt. Auch für diese seien die Perimeter der jetzigen Schutzzone nicht sakrosankt, wenn sie das Wort «bestehend» gestrichen habe. Das Bekenntnis zum «ungeschmälerten» Schutz der Witi bedeute allerdings, dass «die Kompensationsmassnahmen umso besser und umfassender sein müssen, je massiver der Eingriff in die Schutzzone ist», so der Baudirektor. Roland Fürst kann sich eine Erweiterung der Schutzzone genau so vorstellen wie eine Aufwertung schon bestehender Schutzgebiete.
Gemäss Umbawiko-Präsident Georg Nussbaumer (CVP, Hauenstein) habe die Kommission bei ihrem Formulierungsvorschlag nicht die Verlängerung der Flugpiste im Sinn gehabt. «Es ging vielmehr allgemein darum, Erweiterungen von Industrieunternehmen am Rand der Witischutzzone nicht komplett zu verhindern.» Trotz einem gewissen Verständnis für die Auslegung der Regierung sei er «persönlich davon überzeugt, dass diese nicht mehr dem Volksauftrag entspricht».