Strafanzeigen
Tierquälerei in Grenchen: Hunde und Katzen in Keller gesperrt

Der Grenchner Tierschutz deckte erschreckende Tierhaltung auf: Katzen und Hunde wurden auf kleinstem Raum in einem Kellerzimmer festgehalten. Der Halter weist die Vorwürfe von sich und schiesst gegen den Tierschutz.

Patrick Furrer
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«Die Katzen sahen schrecklich aus», sagt eine Augenzeugin. Fotos: zvg

«Die Katzen sahen schrecklich aus», sagt eine Augenzeugin. Fotos: zvg

Solothurner Zeitung

Im Kellerzimmer der Tiere riecht es säuerlich, und es stinkt. Genau hier wurden Schäferhunde und Border Collies in winzigen Transportboxen gehalten, in denen sie sich kaum bewegen konnten. Ohne Wasser, ohne Nahrung, ohne Auslauf. Im selben Raum wurden Katzen platziert. Fotos von Augenzeugen zeigen, wie schlecht es den Tieren gegangen sein muss. Die Katzen sehen krank aus, die Hunde in ihren Käfigen ängstlich.

Es ist ein Zustand, wie er nicht sein dürfte. Mehrere Augenzeugen wollen wissen, dass die Tiere über längere Zeit so gehalten wurden, auch wenn dies die Halter bestreiten. Vergangenen Donnerstag entdeckte der Grenchner Tierschutz die Tiere und gab den Fall sofort an die Polizei und den Veterinärdienst weiter.

«Was wir dort gesehen haben, ist wirklich unter jeder Sau. Ein grober Missstand und ein klarer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz», sagt Carmen Lischer, Kontrolleurin beim Tierschutzverein Grenchen. Kantonstierärztin Doris Bürgi Tschan bestätigt auf Anfrage, dass ein Missstand festgestellt worden sei. Es wurde eine Verfügung erlassen und die Halter sind dazu angehalten, innert Wochenfrist alles wieder in Ordnung zu bringen. «Es läuft ein Verfahren auf Verwaltungsebene, und es werden Massnahmen zur Behebung des Missstandes getroffen», sagt Bürgi.

Halterin gibt selbst Hundekurse

Der Veterinärdienst hat das Haus diese Woche kontrolliert – die Polizei bereits letzten Donnerstag. Die Halterin war damals in den Ferien. Der Tierschutzverein wurde durch eine Frau alarmiert, welche bei einem Spaziergang auf eine Hündin aufmerksam geworden war. «Mir fiel auf, dass sie stark gemagert hatte, seit ich sie das letzte Mal gesehen hatte», erklärt die Frau.

Der Hund war gerade von der House-Sitterin ausgeführt worden. Die Augenzeugin meldete den Fall dann an den Tierschutz. «Die Hunde wurden eingesperrt, acht Stunden lang, und erst dann kurz rausgelassen, um ihr Geschäft zu erledigen», weiss auch Doris Siegfried vom Tierschutzverein.

Besonders gravierend aus Sicht des Tierschutzes ist, dass es sich bei der Halterin der rund 9 Hunde und 14 Katzen um eine anerkannte Züchterin handelt. Daneben gibt die Frau auch noch Hundekurse. «Deshalb sollte erst recht etwas passieren», sagt Siegfried. «Denn so können und dürfen Tiere nicht gehalten werden.»

Beschuldigte bestreiten Vorwürfe

Der Mann der Züchterin sagt, die Tiere seien eine einzige Woche tagsüber so gehalten worden, und zwar, weil es nicht anders ging. Das alte Haus wird derzeit komplett renoviert, die Tiere können sich im Haus zwischen Sägen, Werkzeug und Bauarbeitern schlecht bewegen. Er habe arbeiten müssen und die Frau sei nicht da gewesen, weshalb jemand am Mittag zu den Tieren geschaut habe. «Wir wissen sehr wohl, dass dies nicht artgerecht ist und man Tiere nicht so halten darf, aber es ging leider nicht anders», so der Mann.

Für Tierschützerin Carmen Lischer ist das kein Argument. «Ob eine Woche oder ein Jahr – das ist ein grober Verstoss gegen den Tierschutz. Ausserdem weiss ich von mehreren Personen, dass das sicher schon länger so war.» Das will auch die Frau wissen, die den Fall gemeldet hat. «Sicher ein halbes Jahr» sei das so.

Das az Grenchner Tagblatt konnte gestern nach telefonischer Voranmeldung vor Ort einen Augenschein nehmen. Der Missstand scheint behoben – statt Boxen stehen jetzt Liegen im Keller. Die Katzen wurden mitsamt Katzenbaum in den ersten Stock umplatziert.

Dass die Tiere gequält worden sind, bestreitet der Mann. Inzwischen haben die Halter sogar Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch eingereicht. Aber auch der Tierschutz wird noch in diesen Tagen eine umfassende Anzeige gegen die Halter einreichen. In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.