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Weder genügend Wasser noch Licht für die in der Garage eingeschlossenen Tiere: Schuldig an dieser Situation will aber der junge Mann, der am Montag beim Haus auftauchte, nicht sein. Die Tiere gehörten seinem Vater, betont er.
«Jetzt habe ich grosse Probleme», sagt der junge Mann, der anonym bleiben will, gegenüber dieser Zeitung. Man beschuldige ihn, Tiere in einer Garage eingepfercht zu haben und damit gegen die Tierschutzverordnung verstossen zu haben (wir berichteten). «Die Tiere gehören aber meinem Vater, nicht mir.» Er habe lediglich geholfen, gemistet und die Tiere ab und zu gefüttert, aber sonst habe er nichts damit zu tun. Das habe er und auch sein Vater den Leuten vom Veterinärdienst und der Polizei gesagt, «aber keiner glaubt mir.» Vor allem werde er von Barbara Banga, der Präsidentin des Tierschutzvereins Grenchen, zu Unrecht massiv beschuldigt.
«Man hat mich am Montag fotografiert und gefilmt, dabei habe ich doch nur meinem Vater geholfen», sagt der junge Mann. Lediglich vier Hühner gehörten ihm selber, mehr dürfe er gar nicht halten. Das sei die Auflage, die das Veterinäramt nach einem Verfahren im letzten Herbst gegen ihn verfügt habe. Damals habe er noch selber Tiere gehalten, seither aber nicht mehr. «Vielleicht mache ich später einen Kurs, dann darf ich wieder selber Tiere halten», meint er selbstbewusst.
Halterfrage muss geklärt werden
Am Donnerstag müssen er und sein Vater bei der Polizei erscheinen, dann soll die Halterfrage geklärt werden. «Ich werde denen nochmals sagen, dass ich unschuldig bin. Ich bin doch nicht verantwortlich für etwas, das mir nicht gehört.» Wenn man ihm dann immer noch nicht glaube, dann werde er einen Anwalt nehmen, so der Mann.
Die Einvernahme bei der Stadtpolizei Grenchen findet im Beisein von Experten des Veterinärdienstes statt. Das bestätigt auch Kantonstierärztin Doris Bürgi Tschan. Auf die Frage, ob die Idee des Beschuldigten völlig aus der Luft gegriffen sei, mit einem Kurs wieder die Berechtigung zur Tierhaltung zu erlangen, meint sie: Die Tierschutzverordnung sei diesbezüglich klar. Tierhalter müssten einen Sachkundenachweis erbringen. Das entbinde sie aber sicher nicht davon, den Tieren auch eine artgerechte Haltung zu bieten. «Eine Garage eignet sich dafür aber ganz sicher nicht.»