Beschwerde
Streit um Mobilfunkantennen: Die Gemeinde Lommiswil ist bei der Regierung abgeblitzt

Gleich drei Mobilfunkbetreiber haben sich mit Lommiswil angelegt und Beschwerde beim Regierungsrat gegen die Ablehnung ihrer Einsprachen bei der Gemeinde eingereicht. Der Regierungsrat hat entschieden.

Oliver Menge
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Ob in Lommiswil schon in Kürze Mobilfunkantennen gebaut werden, wurde durch den Regierungsratsentscheid zwar nicht entschieden. Möglich aber ist es nun wieder.

Ob in Lommiswil schon in Kürze Mobilfunkantennen gebaut werden, wurde durch den Regierungsratsentscheid zwar nicht entschieden. Möglich aber ist es nun wieder.

Peter Klaunzer / KEYSTONE

Am 16. April 2020 hatte der Lommiswiler Gemeinderat eine auf drei Jahre befristete Planungszone betreffend der Errichtung von nicht ortsbildverträglichen Antennenanlagen erlassen, die sich praktisch über die gesamte Bauzone erstreckt. Das kommt faktisch einem Verbot für Mobilfunkantennen gleich. Gegen diese Planungszone erhoben die Swisscom, die Sunrise sowie die Salt Mobile Einsprache.

Mit Verfügung vom 24. September 2020 wies der Gemeinderat diese Einsprachen ab. Worauf die Beschwerdeführerinnen beim Kanton Beschwerde gegen die Verfügung einreichten. Darin forderten sie die Aufhebung des Entscheids des Gemeinderates wie auch der Planungszone – unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Sie rügten eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nicht-Auflage des eigentlichen Beschlusses des Gemeinderates. Zudem verstosse die Planungszone gegen die Wirtschafts- und Informationsfreiheit sowie gegen die Eigentumsgarantie.

Der Gemeinderat liess sich durch einen Rechtsanwalt vertreten und beantragte die Abweisung der Beschwerde – ebenfalls unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Zuständig für die Beurteilung ist der Regierungsrat.

Regierungsrat heisst Beschwerde der Mobilfunkbetreiber gut

Dieser hat nun entschieden und sich in einem achtseitigen, sehr detaillierten und kompakten Bericht zu den einzelnen Punkten geäussert und bei jedem Punkt sowohl die Argumente der beiden Parteien – also der Gemeinde Lommiswil auf der einen und der Mobilfunkbetreiber auf der anderen Seite – berücksichtigt und «ausgedeutscht», aber auch die rechtlichen Grundlagen genannt, auf die er sich bei seiner Entscheidung stützt.

Zur Frage stand beispielsweise eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Das liege nicht vor, da das Anfechtungsobjekt, die Planungszone, vom Gemeinderat beschlossen wurde und keine Pflicht bestehe, das Sitzungs- und Beschlussprotokoll öffentlich aufzulegen.

Der Regierungsrat hat Folgendes beschlossen: Die Beschwerde der Mobilfunkgesellschaften vom 8. Oktober 2020 wird gutgeheissen. Der Entscheid des Gemeinderats Lommiswil vom 24. September 2020 und die Planungszone betreffend Errichtung von nicht ortsbildverträglichen Antennenanlagen werden aufgehoben. Der Antrag der Beschwerdeführerinnen auf Ausrichtung einer Parteientschädigung wird abgewiesen. Die Verfahrenskosten werden auf 1200 Franken festgelegt. Diese bezahlt der Staat.